Norm: ABGB §1304 BIIaEKHG §8
Rechtssatz: Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts. Entscheidungstexte 2 Ob 187/01s Entscheidungstext OGH 08.08.2002 2 Ob 187/01s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168aABGB §1304 D
Rechtssatz: Ist die Unmöglichkeit der Werkausführung dem Werkunternehmen zuzurechnen (Verletzung der Warnpflicht) und trifft den Werkbesteller daran ein Mitverschulden, ist der Entgeltanspruch des Unternehmers entsprechend der Mitverschuldensquote zu mindern. Entweder beläuft sich die Höhe des Werklohnanspruches auf die dem Verschuldensanteil des Bestellers entsprechende Quote vom vereinbarten Entgelt oder, umgekeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 C
Rechtssatz: Auch wenn man vom Kläger als damals 12-Jährigem noch nicht die volle Einsicht über die mit einem motorbetriebenen Fahrzeug zusammenhängenden Regeln und Verhaltensweisen erwarten darf, muss er sich beim gerichtsbekannt einfachen Mechanismus eines Go-Carts unter dem Gesichtspunkt einer Mitverschuldenszuweisung vorwerfen lassen, als Ungeübter eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten und - als Reaktion auf d... mehr lesen...