Norm: ZPO §405ABGB §1304
Rechtssatz: Bei der Teileinklagung eines Schadens ist auf die anerkannte Mithaftungsquote auch dann Bedacht zu nehmen, wenn unter Behauptung des Verschuldens des Gegners statt eines eigenen Mitverschuldens nur eine Mithaftung nach EKGH eingeräumt wurde. Entscheidungstexte 3 R 249/05y Entscheidungstext LG Feldkirch 22.09.2005 3 R 249/05y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1325 C
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme von Privatärzten ist unabhängig vom Lebensstandard des Geschädigten gerechtfertigt, wenn eine Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus zu keiner Besserung der Beschwerden führt; es ist dann verständlich und auch objektiv zweckmäßig, dass sich der Verletzte an einen Privatarzt, insbesondere einen Spezialisten wendet. Wenn sich dann zudem zeigt, dass dieser die treffendere Diagno... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 ABVergG 1997 §124BVergG 2002 §183
Rechtssatz: Mangels besonderer Bestimmungen im Bundsvergabegesetz kann auch beim Schadenersatzanspruch des Bieters ein Verhalten des Geschädigten (Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten) nach den zu § 1304 ABGB entwickelten Grundsätzen wegen unterlassener Schadensabwendung oder -minderung anspruchskürzend veranschlagt werden. Dies kann etwa im Fall eines vom Bieter erhobenen Anspruchs auf Ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 D
Rechtssatz: Kann eine den Vertrag verletzende Partei den drohenden Schaden jederzeit dadurch abwenden, dass sie ihre Vertragspflichten erfüllt, so ist die andere Partei nicht verpflichtet, von ihrem Recht zur Vertragsauflösung Gebrauch zu machen und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen, um nachteilige Folgen der Vertragsverletzung abzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...