Begründung: Rechtliche Beurteilung Maßgebend für die Ermittlung der Höhe des Schadens ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschädigung (SZ 44/20; SZ 49/37; SZ 52/188; SZ 65/167; u. a.). Wie der Beschädigte den nach der Differenzmethode ermittelten Ersatzbetrag verwendet, ist für die rechtliche Beurteilung ebenso unerheblich wie die Frage, welchen Erlös er in der Folge für die Sache erzielen konnte (SZ 43/186; EvBl 1974/2; SZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ließ in den Jahren 1985 bis 1987 in Neu-Rum bei Innsbruck eine Busgarage errichten. Über ihren Auftrag führte der Erstbeklagte die Maler-, der Zweitbeklagte die Schlosser- und die drittbeklagte Gesellschaft die Verglaserarbeiten durch. Der viertbeklagte Architekt nahm die Detailplanung vor und war auch mit der Bauleitung beauftragt. Der gegenständliche - von der Klägerin nun nur mehr mit der drittbeklagten Partei ausgetragene - Rechtsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagten waren seit 20. 10. 1981 miteinander verheiratet. Zu einer im Mai 1995 von ihnen angestrebten einvernehmlichen Scheidung kam es mangels Einigung über den Unterhalt nicht. Am 1. 6. 1995 zog der Erstbeklagte mit Wissen und Willen der Klägerin aus der ehelichen Wohnung aus. Ende Juli 1995 lernte er die Zweitbeklagte kennen; seit August 1995 haben die beiden Beklagten ein intimes Verhältnis miteinander. Mit der Behauptung, die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom April 1989 bis einschließlich April 1991 im Gasthaus des Beklagten als Serviererin beschäftigt. Neben ihrer Serviertätigkeit im Gastbetrieb gehörte es zu den ihr vom Beklagten aufgetragenen Dienstpflichten, jeweils vor der Sperrstunde neben den Papier- und Abfallresten auch die Asche der im Gasthaus benützten Aschbecher in einen vorhandenen Plastikkübel zu entleeren und die allenfalls noch vorhandene Aschenglut mit Wasser zu löschen. Nac... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt ein Personalvermittlungsunternehmen, das mit Wirkung vom 1. 12. 1992 einem Unternehmen für dessen Tochterunternehmen in der Slowakei einen Mitarbeiter vermittelte. Das Unternehmen beendete das Dienstverhältnis mit dem ihm vermittelten Mitarbeiter bereits am 4. 6. 1993, weil dieser einen Geldbetrag unterschlagen oder abzurechnen vergessen hatte. Im Dezember 1993 wurde dieser durch die beklagte Partei an die klagende Partei vermittelt, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zufolge Kaufvertrags vom 9. 12. 1991 Alleineigentümerin des 567 m2 großen Grundstücks 312/24 und aufgrund des Kaufvertrags vom 5. 10. 1993 auch des daran im Osten angrenzenden 648 m2 großen Grundstücks 312/23, wobei die Grundstücke in derselben Gemeinde liegen. Es handelt sich bei ihnen um steile, von Norden nach Süden geneigte Hanggrundstücke, die Bauland sind. Im Herbst 1992 begann die erstbeklagte Partei im Auftrag der Klägerin als Bauherri... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren leitende Angestellte der P***** Handelsgesellschaft mbH. Zur Durchführung bzw Finanzierung eines Management-buy-out gründeten sie mit Dipl.-Ing. Thomas P***** eine Gesellschaft mbH, die mit der P***** Gesellschaft mbH verschmolzen und dann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Der beklagte Rechtsanwalt war von den Klägern mit der rechtlichen Abwicklung, insbesondere der Errichtung der dafür notwendigen Verträge beauftragt. Dipl.-Ing. P***** w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295ABGB §1297ABGB §1304KSchG §6 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Veranstalter einer "Rave-Clubbing-Party" haften für die gesundheitlichen Folgen des Abspielens (zu) lauter Musik (hier: Eintritt von Gehörschäden bei Besuchern). Eine Freizeichnungsklausel in Warnhinweisen führt zu keinem Ausschluß der Haftung für leicht fahrlässig verursachte Personenschäden; deren Mißachtung kann aber ein Mitverschulden begründen. Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist, daß die beklagten Parteien in der Nacht vom 13. auf den 14.12.1997 in der Logistikhalle der Brauerei K*****, *****, Gemeinde *****, eine "Rave-Clubbing-Party" abhielten, wofür die Besucher - unter ihnen auch die Klägerin - Eintritt zu bezahlen hatten. Die Veranstaltung wurde als "Clubbing" gemäß §§ 2 Abs. 1 , 13 Abs. 1 Z 2 OÖ. Veranstaltungsgesetz 1992 (LGBl 74/1992) bescheidmäßig unter Erteilung diverser Bedingungen und Auflagen bewilligt. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angeblichen Mängel des Verfahrens erster Instanz, nämlich die Nichtbeiziehung eines Sachverständigen, die vom Berufungsgericht verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0085853; Arb 11.265 ua). Zur Bauaufsicht gehört in dem von der Revisionswerberin verstandenen Sinn die Überwachung der Herstellung des Werks auf Überein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1991, ihm eine Einzelgenehmigung gemäß § 19 Abs 3 Sbg ROG 1977 zur Errichtung eines Wohnhausneubaus auf einem ihm gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstück zu erteilen. Die Gemeindevertretung der beklagten Partei wies diesen Antrag mit Bescheid vom 5. März 1993 (Beschlußfassung 16. Februar 1993) mit folgender
Begründung: ab: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs (unrichtig als "Revisionsrekurs" bezeichnet) gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO), jedoch nicht berechtigt. Der Rekurs (unrichtig als "Revisionsrekurs" bezeichnet) gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes ist zulässig (Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO), jedoch nicht berechtigt. Die rechtlichen Darlegungen des Berufungsgerichtes sind zut... mehr lesen...
Begründung: Am Abend des 28. 3. 1996 traf sich der Kläger mit einigen Freunden, darunter auch der Beklagten, die soeben die Führerscheinprüfung bestanden hatte, jedoch noch nicht im Besitz des Dokumentes war. Der Kläger, der ihr zuvor gratuliert hatte, zog seine Glückwünsche zurück, worauf ihn die Beklagte mit dem Schimpfwort "Arschloch" bedachte. Der Kläger, der vorgab, die Beklagte nicht verstanden zu haben, fragte nach, worauf die Beklagte das Schimpfwort wiederholte. Auf noc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 VIIf7gABGB §1304 A
Rechtssatz: Einem nicht professionellem Anleger ist es nicht zumutbar, eine Rettungsmöglichkeit durch Veräußerung seiner Beteiligung in Angriff zu nehmen, zumal, wenn er die Aktien steuerbegünstigt erworben hatte und im Falle einer Veräußerung innerhalb von 10 Jahren mit dem Rückersatz der Steuerbegünstigung rechnen musste. Entscheidungstexte 4 Ob 353/98... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die Ö***** AG (im folgenden Emissionsbank) stand mit der T***** AG (im folgenden AG) seit deren Gründung im Jahr 1985 in ständiger Geschäftsbeziehung; sie hatte schon die Aktieneinführung übernommen. Zur Durchführung einer von der Hauptversammlung der AG im Jahr 1986 vorgesehenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat (Beschluß des Aufsichtsrates vom 14. 10. 1988), das Grundkapital d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anfang Dezember 1995 wurde von Kindern in der Nachbarschaft der beiden Streitteile auf einer schrägen Garagenzufahrt eine Rutschbahn errichtet, indem sie die Zufahrt mit Wasser, das sich dann zu Eis bildete, behandelten. Am 6. oder 12. 12. 1995 rutschte der damals 10-jährige Beklagte mit zwei Kameraden bereits für mehrere Stunden auf dieser Rutschbahn herunter, wobei sie nach dem Rutschen auf der Seite der Hauszufahrt in einer Entfernung von ca 1 m wieder hina... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1304 A
Rechtssatz: Von der Bauüberwachungspflicht und Bauaufsichtspflicht des Architekten ist die Koordinierungspflicht des Werkbestellers zu unterscheiden. Die Koordinationspflicht dient der Sicherstellung einer sachgerechten Gesamtplanung. Dabei müssen die einzeln aufeinander aufbauenden Leistungen derart abgestimmt werden, dass die Vorleistung eine taugliche Grundlage für die Nachfolgeleistung darstellt. Überantwortet d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 1993 erteilten die Kläger der beklagten Partei den Auftrag, in ihrer Kanzlei Tischlerarbeiten zu erbringen. Es handelte sich im wesentlichen um die Verlegung eines Parkettbodens "Buche exquisit" samt Versiegelung und Herstellung des Blindbodens. Die Kläger beauftragten Baumeister Ing. Gerhard A***** mit der Bauaufsicht und der örtlichen Bauleitung. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Erstellung eines Terminplanes. Die beklagte Partei legte nach Du... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 67.964 samt 16,5 % Zinsen mit der
Begründung: , von der beklagten Partei mit der Erstellung eines Vorentwurfes und Entwicklungsplanes für ein bestimmtes Objekt beauftragt worden zu sein. Die beklagte Partei schulde den Klagsbetrag an restlichem Honorar. Zum Zinsenbegehren wurde vorgebracht, es seien Zinsen in der Höhe des im Klagebegehren angegebenen Zinssatzes vereinbart worden. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren "dem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer eines Grundstücks am Osthang des Sulzbergs im Gemeindegebiet der beklagten Partei. Mit Bescheiden des Bürgermeisters der beklagten Partei vom 26. 4. 1993 wurden dem Kläger über dessen Antrag für sein Grundstück die Bauplatzbewilligung und die Baubewilligung zur Errichtung eines unterkellerten Hauses erteilt, ohne daß Auflagen als Vorsorge gegen Hangrutschungen ausgesprochen worden wären. Im Herbst 1994 hob ein vom Kläger beauftragtes Bau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien mit einem Mietwohnhaus. Die Beklagten sind Eigentümer der Nachbarliegenschaft, auf welcher früher ein an das Haus des Klägers angebautes Mietwohnhaus gestanden war. Im Zuge eines von den Beklagten in Auftrag gegebenen Neubaues eines Hauses trug die Nebenintervenientin, ein Bauunternehmen, das Altgebäude ab und errichtete ein neues Gebäude mit Tiefgarage. Zu diesem Zweck führte sie erhebliche Abgrabungen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 1. 1994 ereignete sich auf der "Almabfahrt" in O***** ein Schiunfall, bei dem der Kläger aus der präparierten Piste hinaus in einen aufgelassenen Bergwerksstollen stürzte. Die Zweitbeklagte betreibt die Liftanlage, zu der die Almabfahrt gehört, seit 1972. Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der Zweitbeklagten und in dieser Funktion technischer Leiter des Unternehmens, er ist dabei für die Sicherheit verantwortlich. Die "Almabfahrt" beschreibt vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte Anfang 1994 erfahren, daß es risikoarme lukrative Anlagemöglichkeiten bei einem "EKC" gebe und daß der Beklagte dieses Unternehmen vertrete. Bei einem ersten Gespräch im März 1994 erklärte der Beklagte dem Kläger, der EKC sei ein ideeller Verein, welcher über die EKC Re-Insurance Ltd. in Irland Gelder in der Hochfinanz veranlage, worüber nähere Details nicht bekanntgegeben werden dürften. Der Beklagte erklärte, die Veranlagung sei seiner Ans... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorauszuschicken ist, daß der Oberste Gerichtshof bereits am 25. 8. 1998 zu AZ 1 Ob 154/98y über die vom ursprünglichen Erstkläger erhobene Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts entschieden hat. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren in Ansehung des Klägers unterbrochen, weil über dessen Vermögen mit Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 26. 11. 1997 der Konkurs eröffnet worden war. Mit Beschluß vom 2. 11. 1998 wurde das Verfahren, soweit es den Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen - der höchstgerichtlichen Entscheidung SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GlücksspielG 1962 (GSpG 1962) folgend - das Klagebegehren des nach den Verfahrensergebnissen zurechnungsfähigen Klägers, der nach seinem Vorbringen beim beklagten Spielbank-Konzessionär von 1993 bis 1996 7 Mio S verspielt hatte, auf Zahlung dieses Betrags wegen nicht rechtzeitigem Ausschluß seiner Person vom Spiel ab. Denn § 25 Abs 3 GSpG 1989 sei keine Schutznorm zugunsten des Spie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 9. 1994 ereignete sich gegen 11 Uhr 15 bei Tageslicht und trockener Fahrbahn auf der A 2 in Fahrtrichtung Graz bei Kilometer 78,23 vor der Ausfahrt Zöbern/Neunkirchen ein Verkehrsunfall, an dem der von der klagenden Partei gehaltene, von deren Geschäftsführer gelenkte PKW Jaguark Daimler, 4,0, ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter, von Ernst J***** gelenkter PKW Honda Civic und ein slowakischer LKW beteiligt waren. Die klagende Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt bei einem Schiunfall am 13. 2. 1987 eine Verletzung des linken Kniegelenks. Hinsichtlich derartiger Unfälle bestand eine Unfallversicherung bei der M***** (nunmehr W*****) *****-Aktiengesellschaft, der AUVB 1965 zugrunde lagen. Die Versicherungssumme betrug S 10,136.250. Nach den Versicherungsbedingungen beträgt der "Beinwert" (Invaliditätsgrad bei Verlust bzw völliger Gebrauchsunfähigkeit eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels) 60 %... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 12.690,96 sA mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen PKW einen Unfall verschuldet, wodurch ihm (dem Kläger) Reparaturkosten in der Höhe von S 38.072,88 entstanden seien. Aus prozessualer Vorsicht werde derzeit ein Drittel dieses Betrages geltend gemacht. Die Beklagten wendeten ein, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Kläger. Das Erstgericht verurte... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1304 CABGB §1304 F
Rechtssatz: 1. Ohne entsprechende Einwendung darf auf das Mitverschulden des Geschädigten nicht Bedacht genommen werden. 2. Das gilt auch für den Regressprozess. 3. Der Mitverschuldenseinwand kann nur dann entfallen, wenn der Geschädigte ein solches zumindest der Sache nach selbst einräumt. 4. Die Bestreitung eines Verschuldens kann noch nicht als Mitverschuldenseinwendung gedeutet werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168aABGB §1304 FABGB §1313a IIIf
Rechtssatz: Wenn sich die Klägerin den (ein Mitverschulden begründenden) Einwand sorglosen Handelns entgegenhalten lassen muss, muss sie sich, sofern sie sich zur Herstellung der Stahlteile eines Gehilfen bedient hat, das Verschulden der Produktionsfirma zurechnen lassen. Entscheidungstexte 4 Ob 283/98s Entscheidungstext OGH 24.11.1998 ... mehr lesen...