Norm
ABGB §1295 VIIf7gRechtssatz
Einem nicht professionellem Anleger ist es nicht zumutbar, eine Rettungsmöglichkeit durch Veräußerung seiner Beteiligung in Angriff zu nehmen, zumal, wenn er die Aktien steuerbegünstigt erworben hatte und im Falle einer Veräußerung innerhalb von 10 Jahren mit dem Rückersatz der Steuerbegünstigung rechnen musste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111590Dokumentnummer
JJR_19990309_OGH0002_0040OB00353_98K0000_001