Begründung: Die Klägerin stieß mit ihrem Fahrrad bei Dunkelheit und strömendem Regen gegen eine den von ihr benützten Treppelweg absperrende, von der beklagten Partei errichtete Schrankenanlage. Sie begehrte deshalb Schadenersatz von insgesamt 62.205 S für Sachschäden, Auslagen und Schmerzengeld, wobei sie bei dem von ihr mit 80.000 S bezifferten Schmerzengeldanspruch 1/4 Mitverschulden berücksichtigte. Die beklagte Partei hafte gemäß §§ 1319, 1319a und 1311 ABGB sowie nach all... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Miteigentümer einer Liegenschaft im Gemeindegebiet der Erstbeklagten. Diese war im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Erstbeklagten als "Baufläche/Betriebsgebiet" ausgewiesen. Am 11. 12. 1990 schlossen die Kläger mit einem Mineralölunternehmen über eine Teilfläche der Liegenschaft einen Bestandvertrag, mit welchem sie diesem Unternehmen die Berechtigung einräumten, eine Tankstelle samt Nebenanlagen und Nebenbetrieben als Superädifikate im Sinn de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem hier amtshaftungsrechtlich zu beurteilenden Anlassverfahren des Bezirksgerichts Hietzing begehrte die Vermieterin vom Kläger als dort beklagten Mieter (im folgenden nur Kläger) einer Wohnung - dessen Mietvertrag dem MRG unterfiel - die Bezahlung rückständiger Mietzinse für zwei Monate samt vereinbarten Zinsen sowie unter Auflösung des Mietvertrags gemäß § 1118 ABGB die Räumung der Wohnung. Der Kläger bezahlte die rückständigen Mietzinsbeträge, jedoch ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bezahlung von S 358.000,-- s. A. mit der
Begründung: , die Beklagte habe der Klägerin eine Garantieerklärung abgegeben, derzufolge sie sich der Klägerin gegenüber unwiderruflich verpflichtet habe, über schriftliche Aufforderung und unter Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden sowie ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, den jeweils namhaft gemachten Betrag, höchstens jedoch S 675.792,-- unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 9. 1991 schlossen der Kläger als Verkäufer und eine GmbH als Käuferin unter Mitwirkung des Beklagten in seiner Eigenschaft als Notar und Vertragsverfasser einen Kaufvertrag über eine im Alleineigentum des Klägers stehende Liegenschaft. Vereinbart war ein Kaufpreis von S 10,000.000,--. Tatsächlich erbrachte die Käuferin am 5. 2. 1992 nur eine Teilzahlung von S 7,815.400,--. Auf Grund einer am 28. 2. 1992 eingebrachten Klage verpflichtete sich die Käu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bei der Besprechung vom 17. 7. 1993 kamen die Beteiligten, darunter auch der Beklagte, überein, dass Überschubrohre gerammt werden sollten (Ersturteil S 26). Dem Beklagten, der Bedenken äußerte, wurde aufgetragen, binnen einer Woche die Statik für die nunmehr beschlossene Ausführung mit Überschubrohren auszuarbeiten, wobei der Eigentümer des Bauwerks eine A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Klageforderung mit 130.620,80 S und die Gegenforderung mit 5.000 S zu Recht bestünden. Es erkannte daher den Beklagten schuldig, dem Kläger 125.620,80 S sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von 87.655,20 S sA ab. Ferner sprach es aus, dass der Beklagte dem Kläger "für 4/5 der künftigen kausalen Folgen aus dem Vorfall vom 15. Dezember 1996 ... zu haften" habe und wies das Feststellungsmehrbegehren - ungekürzte Haftung für alle ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung Schadenersatz im Betrag von S 168.010,37 s. A. Er habe gegen Ehegatten in getrennt geführten Verfahren Urteile erwirkt und auf Grund dieser Exekution geführt. Die ihm im Rahmen dieser Verfahren aufgelaufenen Kosten seien frustriert, weil die Exekutionstitel auf Grund eines rechtswidrigen und schuldhaften Vorgehens von (Post-) Zustellorganen entstanden und letztlich ebenso wie die Vollstreckbarkeitsbestätigungen über Int... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 10. 1997 ereignete sich gegen 15.15 Uhr im Ortsgebiet von Scharnstein ein Verkehrsunfall, an dem die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW und der am 13. 12. 1985 geborene Kläger als Fussgänger beteiligt waren. Unter Anerkennung eines Mitverschuldens von 50 % begehrt der Kläger die Zahlung von S 101.350 sA (S 100.000 Schmerzengeld, S 600 Kleiderschaden und S 750 unfallskausale Nebenauslagen) so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 5. 1993 suchte der damals 6 1/2-jährige Kläger mit seiner Mutter das Familiengrab auf einem Friedhof auf. Während die Mutter mit der Grabpflege beschäftigt war, wollte er den Grabstein des daneben liegenden Grabes von hinten erklimmen, indem er sich mit den Handflächen an der Oberkante des Grabsteines festhaltend und mit einem Fuß auf den Sockel steigend hochzieht. Dabei kippte der Grabstein samt Sockel nach hinten um und traf den Kläger, wodurch diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit a StVO verfolgt nicht den Zweck, Schäden dessen, der rechtswidrig überholt, hintanzuhalten. Für die Annahme eines Mitverschuldens des rechtswidrig Überholenden bedarf es keines Rechtswidrigkeitszusammenhanges zwischen der verletzten
Norm: und dem eingetretenen Schaden. Es bedeutet jedoch eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 11. 1989 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Vater der Klägerin mit einem Mofa und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren; der Vater der Klägerin starb an der Unfallstelle. Die Klägerin begehrt für den Zeitraum vom Tod ihres Vaters bis Ende 1995 S 7,073.557 als Ersatz für entgangene Pflegeleistungen sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Unfallsfolgen. Sie sei seit Kindheit an behinder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, absolvierte in Deutschland eine Ausbildung zur Ergotherapeutin. Über die von ihr abgelegte Prüfung für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten erhielt sie am 4. Jänner 1990 von der medizinischen Schulungseinrichtung Marburg (Deutschland) ein Zeugnis sowie eine vom Regierungspräsidium Gießen (Deutschland) am 5. Jänner 1990 ausgestellte Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Beschäftigungs- und Arbeitsth... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fertigte Teile für die Konstruktion eines Wintergartens. Sie übergab am 2. 4. 1992 der Beklagten IPE-Träger mit angehefteten JANSEN-Profilen und erteilte den Auftrag, diese feuerzuverzinken. Bei Erteilung des Auftrags wies die Klägerin die Beklagte nicht auf die spätere Verwendung der Stahlteile hin. Sie übernahm die verzinkten Teile, ohne Mängel zu rügen. Die Parteien stehen miteinander seit dem Jahr 1987 in Geschäftsbeziehung. Die Beklagte verwendete dab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von S 15,995.435 sA und die Feststellung, dass sie dem Kläger als Pächter eines Grundstücks sowie als Eigentümer einer Liegenschaft alle Schäden zu ersetzen habe, a) die durch die fortgesetzte schuldhafte Unterlassung der Gewässeraufsicht, insbesondere der Überprüfung der "Konsensgemäßheit" der abgelagerten Materialien in Ansehung der wasserrechtlichen Bewilligungsbescheide des Landeshauptmanns von N... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 12. 1988 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin schwer verletzt wurde. Das Verschulden des Erstbeklagten sowie die grundsätzliche Haftung der zweitbeklagten Partei und der drittbeklagten Partei für die streitgegenständlichen Schadenersatzansprüche sind unstrittig. Die Klägerin begehrt von den beklagten Parteien Zahlung von S 288.363,-- sA an Verdienstentgang, den sie vom 13. 10. 1993 bis 26. 6. 1995 zufolge unfallbedingter Kündigung durch ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 3. 1995 besuchte die Klägerin mit einer Reisegruppe das Benediktinerstift Melk. Sie nahm an einer bezahlten Führung teil und aß anschließend zu Mittag im Stiftsrestaurant. Unmittelbar nach dem Verlassen des Restaurants wollte sie ein Gruppenfoto machen. Sie machte deshalb einen oder einige Schritte rückwärts und stürzte in das leere Becken eines barocken Springbrunnens. Da das Brunnenbecken nicht mit Wasser gefüllt war, war der Springbrunnenmechanismu... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 5. 1997 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger, der Erstbeklagte und der Drittbeklagte je als Halter und Lenker eines Motorrades sowie ein entgegenkommender PKW beteiligt waren. Das Motorrad des Erstbeklagten ist bei der zweitbeklagten Partei, jenes des Drittbeklagten bei der viertbeklagten Partei haftpflichtversichert. Die Unfallsstelle befindet sich in einer in Fahrtrichtung der Motorräder gesehen engen Rechtskurve einer 6,3 m bereiten, asphalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 FSchG Art21SchG Art32
Rechtssatz: Ist dem Aussteller selbst grobe Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vorzuwerfen, führt dies gemäß § 1304 ABGB zu einer Minderung der Ersatzpflicht der Bank nach § 21 SchG. Eine grobe Sorglosigkeit liegt darin, daß sich der Aussteller begnügte, den Scheck, der auf eine höhere Geldsumme (fast eine halbe Million Schilling) lautete, mag er auch ein Verrechnungsscheck gewesen sein, uneingeschri... mehr lesen...
Begründung: Die in Deutschland ansässige klagende Partei stellte am 23. 6. 1997 einen an ein italienisches Unternehmen mit einer Orderklausel zahlbar gestellten, auf eine Volksbank in Deutschland gezogenen Verrechnungsscheck über DM 66.280,40 aus. Der Scheck wurde uneingeschrieben an das italienische Unternehmen übersandt und kam auf dem Postweg zum Begünstigten abhanden. Ein slowenischer Staatsbürger kam in den Besitz des Schecks und reichte ihn - gemeinsam mit 28 weiteren Sche... mehr lesen...
Begründung: In mehreren Wohnungen des Hauses Wien 1, B*****, fanden Umbauarbeiten statt, wobei Setzungen und Risse bedingt durch nichtfachgerechte Auskeilung und Pölzung auftraten. Die Bauherrin hatte die A***** mit der Durchführung der Baumeisterarbeiten und die Beklagte mit der Planung und örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Die Klägerin ist Betriebshaftpflichtversicherer der A***** und liquidierte die aufgetretenen Schäden im Gesamtbetrag von 466.500 S. Die Klägerin nimmt nun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar in Abänderung seines zunächst gegenteiligen (und zufolge des S 52.000,-- übersteigenden Entscheidungsgegenstandes auch durch die Formulierung "jedenfalls unzulässig" unrichtig [siehe § 502 Abs 2 gegenüber § 500 Abs 2 Z 3 ZPO] formulierten) Ausspruchs die Revision gegen sein Urteil gemäß § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des dem am 28. 8. 1968 geborenen Kläger gehörigen und von diesem gehaltenen PKWs Toyota, Kennzeichen *****. Der Kläger hatte dieses Fahrzeug am 1. 9. 1994 seiner damals 17 1/2-jährigen Freundin Carina B***** überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß diese über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Carina B***** lenkte den PKW des Klägers zum Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm im Juli 1996 an einer Opernreise teil, die mit einem Bus der Erstbeklagten durchgeführt wurde. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer der Erstbeklagten. Bei der Rückkehr am 21. 7. 1996, um 2.30 Uhr, hielt der Fahrer den Bus im Bereich des Hotels I***** am Bahnhofsvorplatz in G***** an, der zu dieser Zeit umgebaut wurde. Der Bus stand weniger als 1 m von der Gehsteigkante entfernt; die Gehsteigkante war zwischen 3 und 10 cm hoch. Die... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 2. 1995 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an dem Hans S***** als Fußgänger und die Zweitbeklagte als Lenkerin eines bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Mit der Behauptung, Hans S***** habe als Fußgänger die Fahrbahn ordnungsgemäß überquert, der Unfall sei auf das Alleinverschulden der Zweitbeklagten zurückzuführen, der ein Aufmerksamkeitsfehler und eine Reaktionsverspätung vorzuwerfen sei, begehrte die klagende Verlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 10. 1995 ereignete sich um 2.50 Uhr ein Verkehrsunfall, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, von Herbert B***** gehaltene und gelenkte PKW Fiat Tipo beteiligt war. Der Kläger war Beifahrer in diesem Fahrzeug und wurde durch den Unfall schwer verletzt. Der Kläger begehrte von der Beklagten unter Berücksichtigung einer bereits geleisteten Teilzahlung von insgesamt S 50.000 ein Schmerzengeld von S 450.000 und eine Verunstaltungsentschäd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 6. 1998 ereignete sich auf dem Parkplatz des Grenzüberganges Berg auf österreichischer Seite ein Verkehrsunfall, an dem ein der Klägerin gehöriger PKW Porsche 911 sowie ein LKW mit slowakischem Kennzeichen, für den die beklagte Partei anstelle der Haftpflichtversicherung einzustehen hat, beteiligt waren. Die Klägerin begehrt den Ersatz von S 56.532 an Reparaturkosten und S 1.000 an unfallskausalen Fahrt- und Telefonspesen mit der
Begründung: , das Verschulde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger errichteten 1989 ein Einfamilienhaus. Der von ihnen mit der Planung des Hauses beauftragte Architekt hatte auch die Bauaufsicht zu besorgen. Die Erstbeklagte - der Zweitbeklagte ist ihr persönlich haftender Gesellschafter - führte die Dachdecker- und Spenglerarbeiten durch. Die Erstbeklagte stellte ua. eine Kastenrinnenkonstruktion samt Attikaabdeckung her. Schon in der Ausschreibung war als Material für die Regenrinne Rheinzink vorgesehen. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und Widerkläger (im folgenden kurz Beklagter) verflieste im Auftrag des Klägers und Widerbeklagten (im folgenden kurz Kläger) die WC-Anlage von dessen Betriebsstätte; er beendete diese Arbeiten im Juni 1992 und legte darüber die Schlußrechnung vom 13. Juni 1992 im Betrag von 382.495,70 S. Der Kläger beglich diese Rechnung. Mit Rechnung Nr. 213 vom 5. Oktober 1993 über 120.860,04 S und Nr. 203 vom 30. November 1994 über 45.246 S verrechnete der Bek... mehr lesen...