Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 27. Juni 1992 die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 21. März 2003 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden wurde. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Antragsgegner ist aufgrund des Kaufvertrags vom 17. November 1983 Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Garagenabstellplatz untrennbar verbun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 29. 6. 1991 geheiratet. Die Antragstellerin brachte eine damals etwa 900 m2 große Liegenschaft in die Ehe ein. Die Ehewohnung befand sich im ersten Stock des auf dieser Liegenschaft erbauten Hauses. An der Wohnung im Erdgeschoss hat die Mutter der Antragstellerin ein (verbüchertes) Wohnrecht. Rund 2 Monate nach der Eheschließung schenkte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft; gleichzeitig erwarben die E... mehr lesen...
Begründung: Während aufrechter Ehe wurde der Antragsgegnerin von ihrem Vater eine Liegenschaft geschenkt. Zwei Jahre vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft übertrug sie dem Antragssteller schenkungsweise einen Hälfteanteil des Grundstücks. Die Ehe der Parteien wurde aus überwiegendem Verschulden des Antragstellers mit Urteil vom 3. 9. 2002 geschieden. Aufgrund des Aufteilungsantrages vom 16. 9. 2002 wurde die Liegenschaft samt „Ehewohnung" der dort mit ihren drei ehelichen Kinder... mehr lesen...
Begründung: Die im August 1977 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entsprossen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 28. 9. 1994 aus dem Verschulden beider Teile rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hatte mit dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung am 5. 7. 1994 geendet. Der Antragsteller "erbte" nach dem Tod seines Vaters je zur Hälfte mit seinem Bruder ein Kajütboot, eine Liegenschaft in Maria Anzbach und eine weitere Liegen... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem erwähnten Übergabevertrag hat der Rechtsmittelwerber seiner Ehegattin die Hälfte seiner Liegenschaft EZ ***** GB ***** übergeben und sich dabei in Punkt 2.2 als Gegenleistung für diese Übergabe ua ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht am Vertragsobjekt ausbedungen. Die von den Vertragsparteien abgegebenen Aufsandungserklärungen umfassen auch die Einverleibung dieses Fruchtgenussrechtes. Das Rekursgericht bewilligte zwar sonstige mit der Verbücherung des Übergabe... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §81
Rechtssatz: Hat die Wertsteigerung ihre Ursache in Arbeitsleistungen der Ehegatten und haben beide in gleicher Weise zur Werterhöhung beigetragen, ist es nach Auflösung der Gütergemeinschaft - mangels anderer Vereinbarung - sachgerecht, den aus der Arbeitsleistung (Investition) entstandenen Mehrwert auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen aufzuteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §98ABGB §1266
Rechtssatz: Im Fall einer Gütergemeinschaft unter Ehegatten kann kein Ehegatte ein Entgelt für die Mitwirkung im Erwerb des anderen gemäß § 98 ABGB verlangen. Entscheidungstexte 4 Ob 281/00b Entscheidungstext OGH 14.11.2000 4 Ob 281/00b Veröff: SZ 73/172 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlass ihrer Eheschließung vereinbarten die Streitteile 1967 eine das gesamte Vermögen umfassende, bereits unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft. Die Beklagte wurde als Hälfteeigentümerin des vom Kläger eingebrachten landwirtschaftlichen Betriebs bestehend aus den Liegenschaften EZ 25 Grundbuch O*****, mit Hausnummer 25 und EZ 70 Grundbuch O***** eingetragen. Sie brachte ihrerseits die ihr als Ausstattung zugewendete Schlafzimmereinrichtung im Wert ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Bei Schenkungen eines Ehegatten an den anderen wird im Sinne des § 83 EheG der Wert der geschenkten Sache (hier: Liegenschaft), soweit er nicht durch Arbeitsleistungen oder Investitionen gesteigert wurde, bei Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Betracht bleiben. Es entspricht allerdings der Billigkeit, die vereinbarte Güter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266JN §42 AcEheG §81
Rechtssatz: Hat das Prozessgericht zwar unrichtig, jedoch rechtskräftig die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs für Rückabwicklungsansprüche aus Ehepakten nach Ehescheidung verneint, ist darüber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG im außerstreitigen Aufteilungsverfahren - jedoch materiell nach § 1266 ABGB - zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266
Rechtssatz: Im Fall der Scheidung ohne Verschuldensausspruch oder aus gleichem Verschulden hat jeder der Ehegatten Anspruch auf Rückstellung dessen, was er in die Ehe eingebracht hat. Die bereits eingetretenen Wirkungen der Gütergemeinschaft werden nicht beseitigt, weshalb Gewinn und Verlust die beiden Teile gleichmäßig treffen. Ehepakte erlöschen infolge der Scheidung nicht mit Wirkung ex tunc, sondern ex nunc. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß § 49 EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Bis zum Jahr 1960 wa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zutreffend von der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, wonach die Vermögensauseinandersetzung zwischen vormaligen Ehegatten nicht streng rechnerisch, sondern nach Billigkeit vorzunehmen ist (RIS-Justiz RS0057501). Eine Ausgleichszahlung kommt dann in Betracht, wenn die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu einem für einen Ehegatten unbill... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266AußStrG §235EheG §81EheG §82 Abs1 Z1EheG §94
Rechtssatz: Unterliegt der von einem Ehegatten dem anderen geschenkte Vermögensgegenstand der Aufteilung und macht der Geschenkgeber im Aufteilungsverfahren geltend, dass er zur Aufhebung der Schenkung berechtigt ist, dann kann auch der Außerstreitrichter diesen Einwand im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen und die wertmäßige Zuordnung wie im Falle eines Beitrages eines Ehegat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266
Rechtssatz: Nach § 1266 ABGB erlöschen Ehepakte, wenn (ua) die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wird. Der Geschenkgeber kann daher - auch bei einer unwiderruflichen Schenkung - verlangen, daß der Beschenkte das Geschenk rücküberträgt. Entscheidungstexte 4 Ob 1570/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 4 Ob 1570/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §948ABGB §1217ABGB §1266ABGB §1435
Rechtssatz: Die Ehepakten ähnliche Schenkung von unbeweglichem Vermögen ist nicht mit der, wenn auch bei den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Klägers großzügigen, Geschenküberlassung zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichbar so daß eine § 1266 ABGB analoge Folgewirkung der Eheschließung abzulehnen ist; bei der klaren gesetzlichen Regelung für Schenkungen kann weiters nicht au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. Mai 1950 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 5. September 1978, 24 Cg 149/77, aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Am 3. Juli 1950 schlossen die Streitteile in Form eines Notariatsaktes Ehepakte, womit sie "über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie gegenwärtig einzeln oder schon gemeinsam besitzen und welches sie in Zukunft während der Ehe einzeln oder zusammen erwerben, ere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 CABGB §1262ABGB §1266
Rechtssatz: Die eheliche Gütergemeinschaft unter Lebenden ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsnatur und die Rechtswirkungen einer solchen Vereinbarung werden grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen der §§ 1233 ff ABGB des § 1262 ABGB und des § 1266 ABGB beurteilt. Entscheidungstexte 8 Ob 565/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe mit Vertrag vom 10. April 1983 Hermann F*** ein Darlehen in Höhe des Klagsbetrages von 50.000 S gewährt, wobei die Rückzahlung samt 10 % Zinsen binnen Jahresfrist vereinbart worden sei. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem sodann am 9. Jänner 1985 verstorbenen Darlehensnehmer sei keine Erbserklärung abgegeben und vom Verlassenschaftsgericht am 20. Jänner 1985 der Beschluß gefaßt worden, daß gemäß § 72 Abs 1 AußStrG keine Verlaßab... mehr lesen...