RS OGH 1993/12/21 5Ob506/93 (5Ob507/93, 5Ob508/93)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

ABGB §948
ABGB §1217
ABGB §1266
ABGB §1435

Rechtssatz

Die Ehepakten ähnliche Schenkung von unbeweglichem Vermögen ist nicht mit der, wenn auch bei den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Klägers großzügigen, Geschenküberlassung zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichbar so daß eine § 1266 ABGB analoge Folgewirkung der Eheschließung abzulehnen ist; bei der klaren gesetzlichen Regelung für Schenkungen kann weiters nicht auf § 1435 ABGB zurückgegriffen werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 506/93
    Entscheidungstext OGH 21.12.1993 5 Ob 506/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0018850

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_0050OB00506_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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