Norm: ABGB §1168aABGB §1304 D
Rechtssatz: Ist die Unmöglichkeit der Werkausführung dem Werkunternehmen zuzurechnen (Verletzung der Warnpflicht) und trifft den Werkbesteller daran ein Mitverschulden, ist der Entgeltanspruch des Unternehmers entsprechend der Mitverschuldensquote zu mindern. Entweder beläuft sich die Höhe des Werklohnanspruches auf die dem Verschuldensanteil des Bestellers entsprechende Quote vom vereinbarten Entgelt oder, umgekeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168aZPO §502 Abs1 HIII9
Rechtssatz: Ob im Einzelfall das Unterbleiben der Aufklärung über einen bei vorauszusetzender Sachkunde erkennbaren Umstand eine schuldhafte, haftungsbegründende Warnpflichtverletzung darstellt, kann wegen der Kasuistik der Fallgestaltung keine allgemein bedeutsame Frage des materiellen Rechts abgeben, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168ABGB §1168a
Rechtssatz: Da die gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung beim Werkvertrag ("Sphärentheorie") grundsätzlich nicht auf zwingendem Recht beruhen, ist es den Vertragsparteien nicht verboten, andere Regelungen zu treffen; den Parteien steht es grundsätzlich frei, die gesetzliche Gefahrtragung abzubedingen; die Parteien können also vereinbaren, dass der Werkunternehmer auch dann, wenn die Vereitlung des Werks aus ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IABGB §1167ABGB §1168aABGB §1323 G
Rechtssatz: "Sowieso-Kosten" sind Kosten, die zwar im Zuge der Mängelbehebung anfallen, aber die Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein - insbesondere auch ohne Warnpflichtverletzung - erfordern. Entscheidungstexte 7 Ob 110/01d Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 110/01d 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168aÖNorm B 2236-1 Pkt2.3.3.2
Rechtssatz: Nach Punkt 2.3.3.2 der ÖNorm B 2236-1 ist der Werkunternehmer verpflichtet, die unter dem Bodenbelag befindlichen Räumlichkeiten zu erkunden und auf die Notwendigkeit einer Dampfsperre hinzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 110/01d Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 110/01d Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168aÖNorm B 2236-1 Pkt2.3.1.2
Rechtssatz: Hat der Auftraggeber von vorneherein - wenn auch allenfalls über Warnung durch den Werkunternehmer - für die Errichtung einer Dampfsperre zu sorgen, so erscheint es recht und billig, ihn auch bei einem nachträglichen Einbau im Zuge einer Mängelbehebung die betreffenden Kosten tragen zu lassen (Warnpflichtverletzung - "Sowieso-Kosten"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364ABGB §1168aABGB §1379
Rechtssatz: Bei mündlichem Werkvertragsabschluss ohne Bezugnahme auf den Baubewilligungsbescheid, AVB des Werkbestellers oder Ö-Normen (Handelsbrauch wurde nicht behauptet) und ohne Vorbehalt der Schriftlichkeit des Vertrages kann der dem Baubewilligungsbescheid entgegenstehende, aber vereinbarte Hauptleistungsgegenstand nicht einseitig dadurch abgeändert werden, dass in einem nachfolgenden schriftlichen Wer... mehr lesen...