Norm: ABGB §1090 Ic ABGB §1151 IC ABGB §1151 VI ABGB §1166 TKG 2003 §25 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Festste... mehr lesen...
Norm: ABGB §906 ABGB §1166 ABGB §1168 ZPO §228 ABGB § 906 heute ABGB § 906 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 906 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 ABGB § 1166 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte aus einem Kaufvertrag über eine Einbauküche den aushaftenden Kaufpreis von Euro 8.900,--. Sie habe sich zur Klagsführung genötigt gesehen, weil sich der Beklagte geweigert hätte, die Maße für die von ihm selbst gekauften Elektrogeräte bekannt zu geben. Der Beklagte habe der klagenden Partei mitgeteilt, dass er die Küche nur dann nehme, wenn die klagenden Partei zu einem weiteren Preisnachlass in Höhe von Euro 2.300,-- bereit sei, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Dr. Sepp Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Manfred Puchner, Rechtsanwalt in Feldk... mehr lesen...
Begründung: Der von einer Bauherrin mit der Errichtung einer Zaunanlage beauftragte klagende Inhaber eines Einzelunternehmens beauftragte 1993 die beklagte Gesellschaft mbH als Subunternehmerin mit dem Anbohren eines von der zwischenzeitig im Firmenbuch gelöschten Nebenintervenientin (NI) - ohne Beteiligung der beklagten Partei - errichteten Zaunsockels aus Beton, mit dem Einsetzen und Eingießen der von der beklagten Partei zu liefernden Zaunsteher und schließlich mit der Befestig... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde ua schuldig gesprochen, der klagenden Partei S 2,750.000,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer (= S 550.000,-) sA als Differenzschaden (entgangenen Gewinn aus der beabsichtigten Weiterveräußerung) zu bezahlen. Dieses Urteil wurde lediglich vom Nebenintervenienten und nur hinsichtlich des Zuspruchs von 20 % Umsatzsteuer (S 550.000,- sA) mittels außerordentlicher Revision angefochten und die Abänderung des berufungsgerichtlichen Urteils ... mehr lesen...
Norm: ABGB §859 ABGB §1166 ABGB § 859 heute ABGB § 859 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 83.760,- sA. als Kaufpreis für einen von ihr gelieferten Bremsprüfstand mit Schreibgerät und Fernbedienung einschließlich Umsatzsteuer und brachte hiezu vor, sie habe das Geräte angesichts des Auftrags des Beklagten vom 16.6.1988 sofort beim Erzeuger bestellt; im Juli 1988 sei es ihr geliefert worden. Der Beklagte, der die Verlegung des Unternehmensstandorts be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe von sechs Stück Umwälzpumpen, einer Brauchwasserwärmeumlaufpumpe, eines Ölzentralheizungskessels, eines Ausdehnungsgefäßes, von vier Heizkörpern und drei Dreiwegverteilventilen sowie zur Zahlung von S 410.680,92 s.A. an sie. Sie erkläre den Rücktritt von dem für den Beklagten abgeschlossenen Werkvertrag über die Erstellung einer Zentral- und Heizungsanlage sowie über Sanitärinst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt (nach Einschränkung AS 104) die Zahlung von 75.968,23 S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, zusammen 91.165,88 S s.A. "Zug um Zug gegen Rückgabe der Glasplatten, der Streuscheiben, des Lichtsteuergerätes und der Lichtschlangen". Der Kläger habe von der beklagten Partei laut Rechnung vom 2.November 1982 eine Star MC-3 D Tanzfläche mit Siliconleuchtbändern, Alu-Profilen und ein Showlight-Phaser-Lichtsteuergerät um einen Gesamtpreis von 53.370 S geliefert er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund eines im August 1982 vom Beklagten ausgearbeiteten Projektes für die Errichtung eines Kleinkraftwerkes am Ebenbach erteilte der Kläger am 21. September 1982 dem Beklagten den Auftrag, zu einem Fixpreis von S 587.000 (ohne Umsatzsteuer) zwei Kleinkraftwerke mit je 30 kW Turbinenleistung zu errichten. Aufgabe des Klägers war es, die Wehranlage, die Druckrohrleitung und das Krafthaus herzustellen sowie die Rohrleitung zu verlegen. Der Beklagte garantie... mehr lesen...
Die Beklagte war persönlich haftende Gesellschafterin der Firma W, einer Kommanditgesellschaft, über deren Vermögen zu Sa 28/80 des Handelsgerichtes Wien am 5. 5. 1980 das Ausgleichsverfahren und zu S 136/80 am 1. 9. 1980 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Auf Grund eines Anbotes der Firma W vom 10. 12. 1979 wurde dieser von der klagenden Partei Republik Österreich (Bundesministerium für Landesverteidigung) am 27. 12. 1979 der Zuschlag über die Lieferung von 20 000 Trainingshosen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 GrEStG §1 Abs1UStG §6 Z9 litaWEG §23 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 GrEStG § 1 gültig von 01.12.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 ... mehr lesen...
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18./19. 2. 1976 von Peter J Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 im Haus Innsbruck, F-Weg 71. Dieser hatte die Wohnung seinerseits am 25. 11. 1972 von Maria G erworben. Gemäß Punkt III des Kaufvertrages vom 18./19. 2. 1976 erfolgte die Übergabe und Übernahme der Miteigentumsanteile in den alten Rechten und Pflichten, wie sie schon der Verkäufer besessen hatte. Maria G hatte am 2. 1. 1967 eine Erklärung über den Beitritt zu einer Wohnungseige... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ABGB §1053 ABGB §1165 ABGB §1166 ABGB §1170 WEG §23 ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Bezahlung von bestelltem, geliefertem und verlegtem Fußbodenmaterial im Betrag von S 16.868.75 sA. Der Beklagte wendete ein, diesen Betrag nicht mehr schuldig zu sein, da er die Summe mit dem alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer der klagenden Partei Gerfried St im November 1969 gegen eine Schuld aus einem Hauskauf Gerfried St's verrechnet habe. Unbestritten ist, daß Gerfried St bis 20. 1. 1970 alleinzeichnungsberechtigter Geschäf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IB ABGB §1166 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung von 3000 S s. A. als vereinbarten Preis für eine bei ihr bestellte Blitzschutzanlage. Sie stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf eine in dem Auftragsschein enthaltene Gerichtsstandvereinbarung. Der Beklagte erhob die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit mit der Begründung: , es habe sich um ein Ratengeschäft gehandelt. Das Erstgericht verwarf die Einrede des Beklagten, da es sich bei dem Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Abgrenzung des Werkvertrages vom Kaufvertrag durch Überwiegen der Arbeit; ein Werkvertrag liegt insbesondere bei nicht reversibler Individualisierung des Materials vor.... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 D ABGB §1063 ABGB §1165 ABGB §1166 ABGB § 367 heute ABGB § 367 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 367 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 ABGB § 1063 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Zur Abgrenzung des Kaufvertrages vom Werkvertrag (Lieferung und Montage einer Kegelbahn).
Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Zur Frage, ob die Lieferung und die Aufstellung eines besonders eingebauten Kachelofens ein Kaufvertrag oder Werkvertrag ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1061 ABGB §1166 ABGB §1295 IIf7g ABGB §1447 CHGB §347 ABGB § 1061 heute ABGB § 1061 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Zur Frage, ob die Bestellung von Kleidungsstücken gewisser Stoffart und Größe als Werkvertrag oder Kaufvertrag zu beurteilen ist.
Entscheidungste... mehr lesen...
Der Kläger, der mit der vorliegenden Klage vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Betrages von 9979 S 60 g aus der Bestellung einer Ganzstahl-Sonderkarosserie begehrt, stützt die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf § 88 JN. und führt aus, daß die dem Beklagten vor und bei der Übergabe ausgehändigten Fakturen die Klausel "zahlbar und klagbar in Steyr" enthielten und vom Beklagten unbeanstandet übernommen wurden. Der Kläger, der mit der vorliegenden Klage vom Bek... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Zahlung von 8999 S Zug um Zug gegen Übergabe der K. Registrierkasse, Modell AKSCH. 562 in Sonderausführung. Der Beklagte wendete unter anderem ein, daß der Vertrag einverständlich aufgelöst worden sei. Das Erstgericht sprach der Klägerin 99 S zu, wies aber das weitere Begehren ab. Es stellte fest, daß der Beklagte der Klägerin am 18. August 1953 den Auftrag zur Lieferung einer K. Registrierkasse Modell AKSCH. 562 in Sonderausführung zum Preis von 8999 S erte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Lieferung einer serienmäßigen, nach den Plänen des Unternehmers hergestellten, lediglich kleine Abänderungen aufweisenden, Registrierkasse ist Kauf, nicht Werkvertrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166 ABGB § 1166 heute ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Beim Werklieferungsvertrag bedarf der Unternehmer zur Anbringung seines Firmenschildes auf dem gelieferten Gegenstand der Einwilligung des Bestellers.
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