Norm
ABGB §1166Rechtssatz
Lieferung einer serienmäßigen, nach den Plänen des Unternehmers hergestellten, lediglich kleine Abänderungen aufweisenden, Registrierkasse ist Kauf, nicht Werkvertrag. Daran ändert nichts, daß der Unternehmer aus arbeitstechnischen Gründen nicht eine schon erzeugte Kassa abänderte, sondern eine neue herstellte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0021686Dokumentnummer
JJR_19540910_OGH0002_0030OB00549_5400000_001