Norm: ABGB §1166
Rechtssatz: Für die Abgrenzung von Kaufvertrag und Werkvertrag kommt es nicht darauf an, ob eine vertretbare oder unvertretbare Sache zu liefern ist, sondern ob die zu liefernde Sache nach besonderen Wünschen des Bestellers über Maße, Ausstattung usw hergestellt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 318/51 Entscheidungstext OGH 27.06.1951 3 Ob 318/51 Veröff: SZ 24/... mehr lesen...
Kläger, ein Möbelfabrikant, verkaufte dem in Knittelfeld wohnhaften Beklagten mehrere Möbelstücke, die nach dem Vertrag erst anzufertigen waren. Er belangte den Beklagten auf Grund des Gerichtsstandes nach § 88 Abs. 1 JN. beim Bezirksgericht Leoben auf Zahlung des restlichen Kaufpreises. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht hob das erstrichterliche Urteil und das diesem vorangegangene Verfahren aus Anlaß der Berufung des Beklagten als nichtig auf und wies die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1166
Rechtssatz: Die Vereinbarung über die Lieferung von Rohstoffen zur Verarbeitung ist dann kein Werkvertrag, wenn die wirkliche Absicht der Parteien auf Verkauf der Rohstoffe und Sicherstellung des Kaufpreises abzielt. Entscheidungstexte 1 Ob 508/32 Entscheidungstext OGH 15.06.1932 1 Ob 508/32 Veröff: SZ 14/129 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1166
Rechtssatz: Ein Vertrag auf Herstellung von Apparaten nach einem Patent des Bestellers und nach einem von diesem beigestellten Modell ist Werkvertrag, nicht Kaufvertrag. Entscheidungstexte 1 Ob 3/26 Entscheidungstext OGH 12.01.1926 1 Ob 3/26 Veröff: SZ 8/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...