Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Die Vereinbarung über die Lieferung von Rohstoffen zur Verarbeitung ist dann kein Werkvertrag, wenn die wirkliche Absicht der Parteien auf Verkauf der Rohstoffe und Sicherstellung des Kaufpreises abzielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0026449Dokumentnummer
JJR_19320615_OGH0002_0010OB00508_3200000_001