RS OGH 2019/8/29 3Ob318/51, 3Ob380/59, 4Ob578/73 (4Ob579/73), 6Ob637/77, 2Ob530/80, 1Ob618/86, 1Ob54

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Veröffentlicht am 27.06.1951
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Norm

ABGB §1166
  1. ABGB § 1166 heute
  2. ABGB § 1166 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Für die Abgrenzung von Kaufvertrag und Werkvertrag kommt es nicht darauf an, ob eine vertretbare oder unvertretbare Sache zu liefern ist, sondern ob die zu liefernde Sache nach besonderen Wünschen des Bestellers über Maße, Ausstattung usw hergestellt werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0021657

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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