RS OGH 1982/6/15 5Ob28/82, 8Ob501/95, 2Ob115/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1982
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Norm

ABGB §1166
GrEStG §1 Abs1
UStG §6 Z9 lita
WEG §23

Rechtssatz

Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. Ob ein Wohnungsinteressent hinsichtlich der Kosten der Errichtung seiner Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuerpflicht oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, kommt auf seine Eigenschaft als (Mitbauherr) Bauherr an.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 28/82
    Entscheidungstext OGH 15.06.1982 5 Ob 28/82
    Veröff: SZ 55/87 = MietSlg 34728 = MietSlg 34954(21)
  • 8 Ob 501/95
    Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 Ob 501/95
    nur: Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. (T1)
  • 2 Ob 115/07m
    Entscheidungstext OGH 28.04.2008 2 Ob 115/07m
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0038219

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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