Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1988 bei der Beklagten als Maschinenmonteur beschäftigten Klägers, auf das der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie anzuwenden war, wurde von der Beklagten mit Kündigung zum 31. 8. 2004 beendet. Neben den 6 Monatsentgelten Abfertigung hat der Kläger auch Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für 80 Urlaubstage. Zuletzt befand er sich vom 15. 3. 2004 bis 31. 8. 2004 im Krankenstand. Im letzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab 1. 3. 1999 als Marketingassistent beschäftigt. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Dienstvertrag lautet unter anderem wie folgt: "I. Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses: Das Dienstverhältnis beginnt am 1. März 1999. Im Sinne der Bestimmung des § 19 Abs 2 AngG wird eine Probezeit für die Dauer eines Monats vereinbart, während welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Chemischreiniger, Wäscher und Färber anzuwenden. Mit ihrer Klage vom 2. 5. 1997 begehrte die Klägerin den Zuspruch von S 30.259 brutto sA, darin enthalten S 14.388 bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß das Arbeitsverhältnis vom beklagten Arbeitgeber durch zeitwidrige Kündigung beendet worden sei; der daraus resultierende Anspruch des Klägers auf Kündigungsentschädigung könne durch die Vereinbarung einer deren Höhe nicht erreichenden Konventionalstrafe nicht geschmälert werden. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162aABGB §1164ABGB §1336 D
Rechtssatz: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigungsentschädigung kann wegen des zwingenden Charakters der diesen Anspruch begründenden Normen nicht durch die vertragliche Vereinbarung einer vom Arbeitgeber zu zahlenden, unter der gesetzlichen Höhe der Kündigungsentschädigung liegenden Konventionalstrafe beschränkt werden (vgl auch 9 ObA 160/94). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164AngG §40
Rechtssatz: Mit dem Begriff der zwingenden Wirkung ist jener der Teilnichtigkeit eng verknüpft. Ein Arbeitsvertrag wird im Fall des Verstoßes gegen zwingendes Recht nur insoweit als nichtig angesehen, als die zwingende Wirkung reicht. Es tritt dann eine Vertragskorrektur ein, derzufolge die nichtigen Teile durch das zwingende Recht ersetzt werden. Entscheidungstexte 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164ABGB §1491
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Beginns des Laufes der Verfallsfrist ist nicht auf die allgemein günstigere
Norm: (hier: § 1154 Abs 3 ABGB), sondern auf die für den einzelnen betroffenen Arbeitnehmer objektiv in concreto günstigere
Norm: abzustellen. Hiebei kommt es nicht auf die subjektive Meinung des betroffenen Arbeitnehmer an; es ist vielmehr nach objektiven sozialpolitischen Wertmaßstäben zu prüfen. (hier: Begin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.6. bis 13. oder 14.9.1988 bei der beklagten Partei als Wacheorgan beschäftigt. Sein Arbeitslohn betrug S 45 brutto, der Überstundenzuschlag 50 %. Als Arbeitszeit waren Samstag 14 und Sonntag 12 Stunden vereinbart, insgesamt also 24 Stunden und zwei Überstunden. Zeitweise half der Kläger auch wochentags aus. Am 2.9.1988 meldete sich der Kläger für das Wochenende 3./4.9.1988 krank. Am 5.9.1988 kündigte die beklagte Partei den Kläger schrift... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164
Rechtssatz: Einseitige Kündigungsbeschränkungen für den Arbeitnehmer, zB Verfall von Kautionen, Vereinbarung von Vertragsstrafen im Fall seiner ordentlichen Kündigung, Wegfall von Erfolgungsbeteiligungen etc. werden für unzulässig erachtet. Entscheidungstexte 9 ObA 275/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 275/90 Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. August (richtig 4. August) 1986 bis 3. August 1989 bei der beklagten Partei als Lehrling im Lehrberuf Blumenbinder und -händler und anschließend bis 21. 10. 1989 als Floristin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch eine von der Klägerin unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist von 14 Tagen am 7. 10. 1989 zum 21. 10. 1989 ausgesprochene Kündigung. Die Klägerin begehrt einen Betrag von 4.167,66 S an Weihnachtsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164KollV für die Blumenbinder und - händler Österreichs §13 Z5
Rechtssatz: § 13 Z 5 des KollV beschränkt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise: Den nachteiligen Folgen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember für den Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht nämlich keinerlei (günstigeres) Äquivalent gegenüber. Die Bestimmung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber einer Schlosserei, die er als Einzelunternehmen führt, und einer Dachdeckerei (Bauspenglerei), die von der Franz W*** Gesellschaft mbH betrieben wird. Der Beklagte war seit 5. Juni 1972 beim Kläger in der Schlosserei beschäftigt. Anfang 1983 erkundigte sich der Beklagte beim Buchhalter des Klägers, "was man machen könne, damit er zu seiner Abfertigung komme, weil er Geld brauche". Der Buchhalter gab dem Beklagten den Rat, den Kläger zu f... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1159aABGB §1159bABGB §1159cABGB §1164ArbAbfG §3
Rechtssatz: Die einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, die Zahlung der Abfertigung und die
Begründung: eines neuen Arbeitsverhältnisses (in einem anderen Unternehmen desselben Arbeitgebers) beigefügte Nebenbestimmung, der "Arbeitnehmer müsse bei (neuen) Arbeitgeber bleiben", ist als einseiti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs1 IABGB §1158 Abs4 IVABGB §1164AngG §19 I2bAngG §20 Abs1AngG §40
Rechtssatz: Durch diese Bestimmungen wird auch bei Befristung des Dienstverhältnisses die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit für beide Teile vor Fristablauf nicht ausgeschlossen (siehe JBl 1986,331 = DRdA 1986/19 sowie Buchsbaum in ZAS 1980,61 f). Entscheidungstexte 9 ObA 47/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von 51.382,91 S brutto sA. Er sei bei den Beklagten im Rahmen eines mit 30.November 1985 befristeten Arbeitsvertrages ab 2.Juli 1985 als Schlosser beschäftigt gewesen; am 2.September 1985 sei ihm vom Erstbeklagten mitgeteilt worden, daß das Arbeitsverhältnis rückwirkend mit 30. August 1985 aufgelöst sei. Eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aber im Hinblick auf die Befristung nicht möglich. Beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §1158 IVABGB §1164AngG §10
Rechtssatz: Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung. Schlagworte ... mehr lesen...
Folgender, vom Erstgericht festgestellter Sachverhalt blieb unbekämpft: Der Kläger war seit 2. 9. 1968 im Betrieb des Beklagten als Glasbläser beschäftigt. Bei der dort am 7. 11. 1968 durchgeführten Betriebsratswahl wurde er mit anderen Dienstnehmern zum Mitglied des Betriebsrates gewählt. Der Beklagte sprach am 9. 1. 1970 die Entlassung des Klägers aus und beantragte beim Einigungsamt Linz die Zustimmung zur Entlassung. Bei der Verhandlung vor dem Einigungsamt am 31. 1. 1970 änderte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164AngG §40KollVG §2KollVG §9
Rechtssatz: Ein KollVG kann Regelungen, die von zwingenden Rechtsvorschriften abweichen, nur dann rechtswirksam treffen, wenn die Rechtsvorschrift eine solche Ermächtigung ausdrücklich vorsieht oder die Möglichkeit einer kollektivvertraglichen Regelung zumindest offen hält (siehe Arb 8662, RZ 1971, 34). Eine solche Ermächtigung bzw Möglichkeit ist § 1164 Abs 1 ABGB nicht zu entnehmen (unter Ablehnung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dABGB §1164KollV für Glashütten Pkt72
Rechtssatz: Die viermonatige Verfallsfrist des Pkt 72 KollV für Glashütten verstößt gegen zwingendes Recht (§ 1164 Abs 1 ABGB) und ist daher unwirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 65/71 Entscheidungstext OGH 05.10.1971 4 Ob 65/71 Veröff: JBl 1972,216 (zustimmend Spielbüchler) = Arb 8927 = IndS 1973 H3-4/869 = SZ 44/151 = So... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dABGB §1164KollV für die holzverarbeitende Industrie und das holzverarbeitende Gewerbe Österreichs §18 Z3KollV für die holzverarbeitende Industrie und das holzverarbeitende Gewerbe Österreichs §18 Z4
Rechtssatz: Die sechsmonatige Frist des § 1162 d ABGB kann für den Dienstnehmer - wie etwa die oben angeführten Kollektivvertragsbestimmungen geschehen - verlängert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...