RS OGH 1989/11/8 9ObA299/89

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

ABGB §1158 IV
ABGB §1159
ABGB §1159a
ABGB §1159b
ABGB §1159c
ABGB §1164
ArbAbfG §3

Rechtssatz

Die einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, die Zahlung der Abfertigung und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses (in einem anderen Unternehmen desselben Arbeitgebers) beigefügte Nebenbestimmung, der "Arbeitnehmer müsse bei (neuen) Arbeitgeber bleiben", ist als einseitiger Kündigungsverzicht rechtsunwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029504

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_009OBA00299_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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