Norm: ABGB §1157AngG §39EG Amsterdam Art234Verordnung (EWG) Nr 3922/91 des Rates 391R3922 Harmonisierung Zivilluftfahrt AnhII JAR145
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 234 EG folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1.) Ist Art 145.35 der eine Anlage der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und des Verwaltungsverfahrens in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157
Rechtssatz: Zwar wirkt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Sie erstreckt sich aber nicht auf eine Warnpflicht des Arbeitgebers bezüglich der Verjährung von Abfertigungsansprüchen. Entscheidungstexte 8 ObA 340/97a Entscheidungstext OGH 29.01.1998 8 ObA 340/97a 8 ObA 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056ABGB §1152 AABGB §1152 LABGB §1157KAG §27KAG §28stmkKAG §36stmkKAG §37stmkKAG §38
Rechtssatz: Der Rechtsträger des Krankenhauses hebt die Gebühren der Sonderklasse als eigenen im Gesetz festgelegten Anspruch ein. Er hat, soweit er sich zur Weitergabe an die Ärzte verpflichtet, die Sondergebühren abzüglich der darauf entfallenden eigenen Aufwendungen nach billigem Ermessen aufzuteilen. Er kann sich nicht dadurch von seiner Haftun... mehr lesen...