Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem die beklagte Partei angehört, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbart. Danach konnte anstelle der Ist-Gehaltserhöhung durch Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der seit 4.9.1985 bei der Klägerin als teilzeitbeschäftigter Vertragslehrer beschäftigt ist, bezog für September 1989 bis Oktober 1991 aufgrund einer Fehleingabe im EDV-Besoldungsprogramm für Bundesbedienstete einen Übergenuß von S 102.213,40 netto. Mit der Behauptung, der Beklagte sei in der Höhe dieses Übergenusses unrechtmäßig bereichert, begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung des genannten Betrages. Der Beklagte beantragte, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger begehrte S 1,393.323,20 brutto sA restliches Entgelt, Abfertigung und Urlaubsentschädigung; der Zweitkläger zuletzt S 1,638.055,94 brutto sA restliches Entgelt und Abfertigung. Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand nicht. Das Erstgericht sprach dem Erstkläger S 908.251,78 brutto sA und dem Zweitkläger S 1,021.596,73 brutto sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Infolge Berufung der beklagten Partei änderte das Berufungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte (und klagende) Partei (im folgenden nur beklagte Partei genannt) betrieb das Kaufhaus Q***** in Klagenfurt und hatte in diesem Betrieb ca 130 Arbeitnehmer beschäftigt. Es bestand ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte. Es sind des weiteren mehr als drei Arbeitnehmer von der Klage betroffen. Die Personalkantine der Q*****, Betriebsstandort Klagenfurt, existiert seit der Eröffnung des Q***** Kaufhauses am 1.9.1971. Mitarbeite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis zur mit 1.1.1988 erfolgten gesellschaftsrechtlichen Ausgliederung der Beklagten waren die Kläger Dienstnehmer der VOEST Alpine AG. Im Zuge der Ausgliederung wurden die Dienstverhältnisse der Kläger von den Beklagten unter Aufrechterhaltung der bisherigen Arbeitsvertragsbedingungen übernommen. Sämtliche Kläger bewohnen sogenannte "2 Promille-Wohnungen" der GIWOG, einem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH, an dem die ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 12.2.1990 eingebrachten Klage begehrt der Kläger letztlich die Zahlung von S 4,440.000 sA vom Beklagten. Daneben erhob er nach Abschluß des Verlassenschaftsverfahrens noch folgende - durch den Verfahrensablauf nicht überholte (Seite 97 f) - Zahlungs- und Eventualbegehren: 1. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger S 2,220.000 binnen 14 Tagen zu zahlen; der Beklagte ist weiters schuldig, dem Kläger bzw dessen Rechtsnachfolger bei Eintritt des Nacherbfalle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die Übernahme der Bürgschaft für die Aufstockung eines Unternehmenskredites durch einen Angehörigen ist für sich allein kein Indiz dafür, die geleisteten Dienste sollten lediglich der Erfüllung familiärer Beistandspflichten und Mitwirkungspflichten dienen (so bereits 8 ObS 275/97t). Das "Stehenlassen" von fälligem Entgelt als bloß familienhafte Mitarbeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.Oktober 1950 bis 30.April 1982 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin des Klägers wurde am 17.März 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Aufgrund einer Bestandteil des Einzelvertrages gewordenen Pensionszuschußordnung der Gemeinschuldnerin bezog der Kläger vom 1. Juli 1983 zumindest bis zur Konkurseröffnung 14mal jährlich eine Zuschußpension zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers wurde am 28.11.1994 der Konkurs eröffnet. Gründer dieses Elektrounternehmens war der Großvater des Klägers. Seit der Umwandlung des Unternehmens in eine GesmbH hielt dieser 75 % der Geschäftsanteile, die Mutter des Klägers, die gleichzeitig Geschäftsführerin war, 25 %. Am 21. Geburtstag des Klägers übertrug der Großvater ihm 20 % der Gesellschaftsanteile. Zu diesem Zeitpunkt erhielt der Kläger von seiner Großmut... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 28.11.1994 wurde dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, dieser bis zum rechtskräftigen Abschluß des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhalt von S 4.850,- zu bezahlen. Am 13.3.1997 brachte der Gegner der gefährdeten Partei den Antrag ein, die einstweilige Verfügung aufzuheben; es stehe der gefährdeten Partei kein Unterhaltsanspruch mehr zu, weil sie in eine Lebensgemeinschaft mit William A***** einge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 LABGB §1152 AKAG §27WrKAG §45
Rechtssatz: § 45 WrKAG ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass diese Bestimmung keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schafft, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgeltes darstellt. Dass die Abteilungsvorstände und Institutsvo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Klinikvorstand der Universitätsklinik für ***** des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien. Der Kläger ist an dieser Klinik seit 1. 10. 1990 als Assistenzarzt tätig. Sein Dienstverhältnis unterliegt dem Angestelltengesetz. Das Einkommen des Klägers besteht aus seinem Gehalt und Anteilen an Ärztehonoraren für die Behandlung von Sonderklassepatienten. § 45 des Wiener Krankenanstaltengesetzes (WrKAG) hat - soweit hier von Interesse - folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1961 gewährte die Beklagte (bzw. deren Rechtsvorgängerin) ihren Dienstnehmern aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat eine Reihe von Vergünstigungen, die unter dem Titel "Hausbenefizien" schriftlich niedergelegt wurden. U.a. wurde die jährliche Gewährung eines in seiner Höhe von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängigen "Bilanzgeldes" vereinbart. Dazu wurde festgehalten, daß diese Regelung ab 1. Jänner 1961 gelte und unbefristet sei; "sollte dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den Klägern die zugesprochenen Gebührenanteile zustehen, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den Klägern die zugesprochenen Gebührenanteile zustehen, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der Begründun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.11.1994 wurde über das Vermögen der Christine K***** das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ 803 und EZ 620 je Grundbuch ***** S***** sowie des darauf errichteten Zweifamilienhauses. Der Beklagte war bis Juli 1994 ihr Lebensgefährte. Im Zuge der Auflösung der Lebensgemeinschaft zog die Gemeinschuldnerin aus dem bis dahin gemeinsam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1152 L
Rechtssatz: Hat der Leiter eines Instituts an einem allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhaus mit dem Land neben seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, aus dem er eine Entlohnung erhält, eine privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Bezahlung des Ärzteanteiles an den Ambulanzgebühren geschlossen, ist diese Bestimmung nicht anwendbar, und zwar auch dann nicht, wenn das vereinbarte Entgelt hinsichtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter des Instituts für physikalische Medizin am allgemeinen öffentlichen Landeskrankenaus S*****, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist. Er steht zur beklagten Partei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Bis 31.12.1990 bestand bezüglich der Verrechnung ambulanter Leistungen im Bereich der Landeskrankenhäuser ein vertragsloser Zustand. Erst am 10.8.1992 wurde zwischen dem Land Oberösterreich als Rechtsträger der Landeskran... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152 D
Rechtssatz: Die unterschiedliche (das heißt geringere) Erhöhung des überkollektivvertraglichen Stundenlohns eines Arbeitnehmers im Vergleich zu zwei anderen, mit gleichen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmern, mit dem Ziel, die Entgelte der beiden anderen Arbeitnehmer an das des Ersteren anzunähern, verstoßt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (§ 48 ASGG) Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, die unterschiedliche (dh geringere) Erhöhung des überkollektivvertraglichen Stundenlohns des Klägers im Vergleich zu zwei anderen, mit gleichen Arbeiten als Tischlergesellen beschäftigten Arbeitnehmern des Beklagten, mit dem Ziel, die Entgelte der beiden anderen Arbeitnehmer an das des Klägers anzunähern, verstoße nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsa... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, als Träger eines Ordensspitals, gewährte den bei ihm tätigen Spitalsärzten bis 31.12.1992 sechs Werktage Zusatzurlaub. Seit 1.1.1993 wird dieser Zusatzurlaub vom Beklagten nicht mehr gewährt. Gegenüber (mindestens) 3 Dienstnehmern wurde vom Beklagten kein Vorbehalt dahin gemacht, daß der Zusatzurlaub die Zwischendienste teilweise abgilt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger nach mehrfacher Modifikation des Klagebegehrens zuletzt die Feststel... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, als Träger eines Ordensspitals, gewährte den bei ihm tätigen Spitalsärzten bis 31.12.1992 sechs Werktage Zusatzurlaub. Seit 1.1.1993 wird dieser Zusatzurlaub vom Beklagten nicht mehr gewährt. Gegenüber (mindestens) 3 Dienstnehmern wurde vom Beklagten kein Vorbehalt dahin gemacht, daß der Zusatzurlaub die Zwischendienste teilweise abgilt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger nach mehrfacher Modifikation des Klagebegehrens zuletzt die Feststel... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1152 C5
Rechtssatz: Wird im Rahmen einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so haben die Regelungen des Arbeitsrechtes zur Anwendung zu kommen (Arb 10.269). Entscheidungstexte 9 ObA 138/97b Entscheidungstext OGH 25.06.1997 9 ObA 138/97b 9 ObA 8/99p En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile lebten seit Anfang Mai 1993 (mit kurzen Unterbrechungen) bis 15.1.1994 in Lebensgemeinschaft. Die Klägerin war über Aufforderung des Beklagten in dessen Wohnung gezogen und verrichtete dort alle Haushaltsarbeiten und auch persönliche Betreuungsleistungen für den Beklagten. Am 6.9.1993 schlossen die Streitteile nachstehende Vereinbarung: "Frau Mary M***** erklärt sich bereit, Herrn Ing.W.J***** ab dem 6.9.1993 120 Stunden per Monat lt Anme... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte den Beklagten mit der Einbringlichmachung einer rechtskräftig zuerkannten Honorarforderung gegen die A*****gesellschaft mbH beauftragt. Das zugrundeliegende Urteil war im Oktober 1993 in Rechtskraft erwachsen. Am 5.10.1993 gab der Beklagte einer Kanzleiangestellten den Auftrag, die Grundbuchsauszüge sämtlicher im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften beim Bezirksgericht H***** zu besorgen. Seine Angestellte kam diesem Auftrag nach und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Von den Belegärzten aus ihrem Honorar der Operationsschwester zugebilligte Assistenzgebühren, die von deren Arbeitgeberin einbehalten und nach Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt werden, sind im Konkurs der Arbeitgeberin von dieser geschuldetes Entgelt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Der Masseverwalter ist im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (§ 10 IESG iVm § 66 Abs 1 ASGG) zur Nebenintervention berechtigt, weil ihm ein rechtliches Interesse am Obsiegen der beklagten Partei zukommt. Hingegen ist er lediglich nach Maßgabe einer allfälligen Pflichtenverletzung gemäß § 81 KO iVm § 7 Abs 1 IESG rückgriffspflichtig, ohne da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F
Rechtssatz: Der Pensionsvertrag ist ein Schuldvertrag, für den grundsätzlich, soweit nicht das Betriebspensionsgesetz Ausnahmen vorsieht, die Vertragsfreiheit besteht. Dem Arbeitgeber aber auch den Parteien einer Betriebsvereinbarung ist es daher nicht untersagt, in Pensionsrichtlinien Bedingungen für die Leistungszusage wie auch Widerrufsvorbehalte zu normieren oder auszusprechen, daß kein Rechtsanspruch auf die Leistung bes... mehr lesen...