Norm: ABGB §1152 C2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die Übernahme der Bürgschaft für die Aufstockung eines Unternehmenskredites durch einen Angehörigen ist für sich allein kein Indiz dafür, die geleisteten Dienste sollten lediglich der Erfüllung familiärer Beistandspflichten und Mitwirkungspflichten dienen (so bereits 8 ObS 275/97t). Das "Stehenlassen" von fälligem Entgelt als bloß familienhafte Mitarbeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 LABGB §1152 AKAG §27WrKAG §45
Rechtssatz: § 45 WrKAG ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass diese Bestimmung keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schafft, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgeltes darstellt. Dass die Abteilungsvorstände und Institutsvo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1152 L
Rechtssatz: Hat der Leiter eines Instituts an einem allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhaus mit dem Land neben seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, aus dem er eine Entlohnung erhält, eine privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Bezahlung des Ärzteanteiles an den Ambulanzgebühren geschlossen, ist diese Bestimmung nicht anwendbar, und zwar auch dann nicht, wenn das vereinbarte Entgelt hinsichtli... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1152 D
Rechtssatz: Die unterschiedliche (das heißt geringere) Erhöhung des überkollektivvertraglichen Stundenlohns eines Arbeitnehmers im Vergleich zu zwei anderen, mit gleichen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmern, mit dem Ziel, die Entgelte der beiden anderen Arbeitnehmer an das des Ersteren anzunähern, verstoßt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (§ 48 ASGG) Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1152 C5
Rechtssatz: Wird im Rahmen einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so haben die Regelungen des Arbeitsrechtes zur Anwendung zu kommen (Arb 10.269). Entscheidungstexte 9 ObA 138/97b Entscheidungstext OGH 25.06.1997 9 ObA 138/97b 9 ObA 8/99p En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Von den Belegärzten aus ihrem Honorar der Operationsschwester zugebilligte Assistenzgebühren, die von deren Arbeitgeberin einbehalten und nach Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt werden, sind im Konkurs der Arbeitgeberin von dieser geschuldetes Entgelt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F
Rechtssatz: Der Pensionsvertrag ist ein Schuldvertrag, für den grundsätzlich, soweit nicht das Betriebspensionsgesetz Ausnahmen vorsieht, die Vertragsfreiheit besteht. Dem Arbeitgeber aber auch den Parteien einer Betriebsvereinbarung ist es daher nicht untersagt, in Pensionsrichtlinien Bedingungen für die Leistungszusage wie auch Widerrufsvorbehalte zu normieren oder auszusprechen, daß kein Rechtsanspruch auf die Leistung bes... mehr lesen...