Norm: ABGB §1152 EAngG §12AngG §29 II1
Rechtssatz: Diäten sind grundsätzlich als Aufwandsentschädigungen zu verstehen, die der Abgeltung des Mehraufwands für die auswärtige Arbeitsleistung dienen (vgl Arb 9838), sodass es am Arbeitnehmer gelegen wäre ausdrücklich vorzubringen, dass in seinem Fall die Diäten auch Entgeltcharakter gehabt hätten. Entscheidungstexte 8 ObA 174/00x Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Wiederaufleben der Pensionsleistungen ist nur die Belastung durch die nicht endgültig abgefundenen Pensionen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 8 ObA 17/99d Entscheidungstext OGH 07.09.2000 8 ObA 17/99d Veröff: SZ 73/138 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Pensionsleistungen kann erst bejaht werden, wenn nachhaltig ein die angemessene Verzinsung der die Insolvenz abwendenden Kapitalzuführungen des Eigentümers erheblich übersteigender Ertrag erzielt wird. Soweit ausgegliederte Unternehmen ganz oder teilweise veräußert wurden - wobei eine bloße Umgründung durch Ausgliederung etc ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1
Rechtssatz: Unter der für den Widerruf (und das Wiederaufleben) der zugesagten Pensionsleistungen maßgeblichen Wirtschaftslage des Unternehmens ist die wirtschaftliche Lage jenes Unternehmens gemeint, das als Arbeitgeber die Pensionsleistungen zugesagt hat. Es sind alle zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zum Unternehmen der beklagten Partei gehörigen Unternehmensteile und Beteiligungen in die P... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1152 K
Rechtssatz: Einem Verzicht auf den Honoraranspruch für Zahnbehandlung steht nichts im Wege, kann doch im Rahmen der Vertragsfreiheit Unentgeltlichkeit vereinbart werden, auch wenn die überwiegende Lehre die Entgeltlichkeit des Werkvertrages als essentiale negotii ansieht. Ein Verzicht auf Werklohn bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung, vielmehr kann Unentgeltlichkeit einer Zahnbehandlung auch schlüssig vereinbart ... mehr lesen...