Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt aus Anlass einer "Gendarmerierazzia" eine Schussverletzung. Die beklagte Partei hat ihm für die Schäden aus diesem Vorfall aus dem Titel der Amtshaftung einzustehen. Der Kläger begehrte zuletzt nur noch den Zuspruch von 333.432,67 S sA an Verfahrenskosten. Er brachte vor, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Anwaltshonorars für seine Vertretung im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat betrage gemäß § 5 Z 38 lit a AHR 300.000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Wenngleich im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass die Entlassung des Klägers unberechtigt war, ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Zulässigkeit einer Revision iSd § 46 Abs 3 ASGG hängt nämlich davon ab, ob eine der dort aufgezählten Rechtsfragen im Berufungsverfahren noch als Haupt- oder Vorfrage strittig war. Hingegen kann es nicht darauf ankommen, ob eine solche Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 28. 2. 1979 Hausbesorgerin des Hauses *****straße ***** und als solche auch zur Betreuung der mit Gas betriebenen Warmwasser- und Zentralheizungsanlage verpflichtet. Die gegenständliche Heizanlage ist eine Gas-Wärmezentrale vom Fabrikat Hydrotherm/Stiebel Eltron, Type Multitemp S, bestehend aus Feuerungs- und Dampfkesselanlage. In technischer Hinsicht besteht die Feuerungsanlage aus vier Feuerstätten mit je einem eigenen Verbindungsstüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrte die Feststellung, die beklagte Partei sei verpflichtet, ihren Dienstnehmerinnen sowie auch ihren (männlichen) Arbeitnehmern am Tage vor Feiertagen zwei Stunden entgeltliche Freizeit vor dem Ende der Normalarbeitszeit zu gewähren. Sie brachte hiezu vor, daß diese Vergünstigung jahrelang vorbehaltslos allen Dienstnehmerinnen ohne Widerrufsvorbehalt gewährt worden sei, seit 30. 4. 1996 werde sie den betroffenen Dienstnehmerinne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 8. 1993 brach auf dem landwirtschaftlichen Gehöft der Beklagten ein Brand aus, der das Wohngebäude stark beschädigte und das Wirtschaftsgebäude bis zu den Grundmauern vernichtete. Für den Wiederaufbau standen der Beklagten insgesamt 1,539.746 S aus Feuer- und Haushaltsversicherung, Spenden und Förderungen zur Verfügung. Aus diesen Mitteln hat sie bisher 1,438.710 S für den Wiederaufbau aufgewendet. Sie verfügt im übrigen über eine Pension von 5.700 S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 16. 4. 1973 bis zu seiner Pensionierung am 31. 5. 1996 Vertragsbediensteter im Gestellungsbetrieb der Beklagten. Nach dem Dienstvertrag des Klägers haben auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Innsbruck (VBO) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung zu finden. Danach steht dem Kläger eine Abfertigung in Höhe des 9-fachen Monatsentgeltes zu. Die Beklagte hat dem Kläger eine Abfertigung von S 30... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ist das nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes und nicht nur der letzte zur Auflösung führende Vorfall zu prüfen (8 ObA 294/94). Das außerdienstliche Verhalten muß sich aber auf das Arbeitsverhältnis in der Weise auswirken, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhABGB §879 Abs1 CIIoABGB §1152 D
Rechtssatz: Verweist der Dienstvertrag (hier mit der Kärntner Landwirtschaftskammer) auf ein für einen anderen Arbeitgeber geltendes Gesetz (Kärntner Vertragsbediensteten- oder Beamtengesetz), so ist aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nur die Handhabung durch den eigenen nicht aber die durch den anderen Arbeitgeber maßgeblich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Abfertigung und der im Betrieb der Beklagten seit Jahren ohne Widerrufsvorbehalt in allen in Frage kommenden Fällen den Witwen von Arbeitern bezahlten 100 %igen Abfertigung, die den Arbeitnehmern im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestanden wäre. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Klägerin als Erbin könne sich n... mehr lesen...
Begründung: Ein Baumeister war je zur Hälfte bücherlicher und „außerbücherlicher“ Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf erbauten Haus und errichtete - vorfinanziert durch die klagende Bank - 1992 durch Umbau und Sanierung des Altbestands des Hauses sowie durch Zubau insgesamt sieben Wohnungseinheiten, an denen iSd WEG 1975 Wohnungseigentum begründet werden sollte. Nach dem Aktenstand ist das Parifizierungsverfahren bis heute nicht abgeschlossen. Der Baumeister beauftragte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B
Rechtssatz: Bei vertragsgemäßen Dienstleistungen eines Vertragsbediensteten besteht kein Anspruch auf zusätzliches Entgelt. Selbst die Verwendung in einer anderen Funktion, ohne daß dadurch der Tätigkeitsbereich, der Arbeitsort und die Arbeitsbedingungen so gravierend geändert werden, daß außervertragliche Dienste geleistet werden, begründet in der Regel keinen Anspruch auf eine andere als die vereinbarte Entlohnung. Ob quali... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles das auf Zuerkennung einer Funktions- bzw Leistungszulage für die Dauer der Durchführung eines Projektes gerichtete Klagebegehren des als Vertragsbediensteten beschäftigten Klägers zur Gänze ab. Es ging wie das Erstgericht davon aus, daß eine vertragliche Zusage einer Zulage nicht existiere. Die geleisteten Dienste im Rahmen des Projektes, die im Rahmen der Dienstzeit verrichtet werden konnten, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung des am 7. 3. 1939 geborenen Klägers zum 30. 11. 1996 sei wegen des Anbots eines zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes bei einem anderen Unternehmen im Konzernbereich der beklagten Partei mit einem annähernd gleich hohen Entgelt nicht sozialwidrig, ist zutreffend, sodaß es genügt, auf die Richtigkeit dieser
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch tag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Im vorliegenden Fall steht kein Verhalten der Beklagten fest, da... mehr lesen...
Begründung: Mit Fax-Nachricht vom 4. 10. 1994 hat die Klägerin, die keine Wirtschaftstreuhänderin ist, mit dem Hinweis, seit Herbst 1993 "für verschiedene Firmen die Erarbeitung und Beantragung zur AF (Außenhandelsförderungsbeitrag)-Rückvergütung" durchzuführen, der Beklagten angeboten, die notwendigen Schritte zur Durchsetzung einer Rückvergütung für sie zu erbringen. Am 8. 11. 1994 haben die Streitteile folgende schriftliche Vereinbarung geschlossen: "Für die Information, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Beklagten und ihren Arbeitnehmern wurde in den einzelnen Arbeitsverträgen jeweils die Anwendung der Dienstvorschriften der Beklagten, bestehend aus Dienstordnung, Besoldungsordnung und Pensionsordnung, vereinbart. Die Besoldungsordnung normiert auszugsweise folgendes (Beilage./1): "§ 4 Bezüge (1) Dem Bediensteten gebühren Monatsbezüge. (2) Der Monatsbezug der Kammerbeamten/Angestellten mit Pensionszusage besteht aus dem Gehalt und allfälli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Leistungen des Klägers nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern als unentgeltliche Betätigung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft erbracht worden sind. Es reicht insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm Einsicht in die Personalakten dreier namentlich bezeichneter pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Ferner wird die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, dem klagenden Betriebsrat bei Einverständnis der Betroffenen Einsicht in die Personalakten pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Das Berufungsgericht änderte die den Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zustehen, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Pensionszuschußzahlungen zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtslage zutreffend erkannt und auch die zu § 1152 ABGB ergangene Rechtsprechung (SZ 60/163 uva) beachtet (AS 203 oben). Demgegenüber läßt der Revisionswerber in seinen theoretischen Erwägungen den Sachverhalt unberücksichtigt, daß einerseits konkrete Geschäftsführerleistungen nicht festgestellt werden konnten, weil die beklagte Gesellschaft als reine "Besitzgesellschaft" besondere Tätigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Seit 1. 1. 1976 war er Mitglied des Vorstandes der Beklagten und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5. 6. 1989 erklärte der Kläger unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehraktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austritt... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §1152 A
Rechtssatz: Individuelle Bekleidungsvorschriften des Arbeitgebers: Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten durch individuelle Weisung verbieten, sich in einer massiv dem Verständnis der Bevölkerung vom Erscheinungsbild eines derartigen Angestellten abweichenden Art zu kleiden; dazu gehört das Tragen dicker goldener Halsketten über dem Hemd durch männliche Bankangestellte, auch wenn sie nicht unmittelbar im typischen ... mehr lesen...
Begründung: Der 1943 geborene Nebenintervenient, der den Beruf eines Großhandelskaufmannes erlernt hatte, war seit 1. 7. 1981 bis zu seiner am 4. 7. 1995 ausgesprochenen Entlassung, also durch 14 Jahre, bei der beklagten Partei angestellt und im Außendienst eingesetzt; sein Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. Zuletzt verdiente er S 41.500,-- brutto 14 mal jährlich. Er war mit der Akquisition von Kredit- und Leasingaufträgen im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer städtischen Wohnanlage mit Grünflächen im Ausmaß von 7.600 m**2. Die Klägerin ist seit 1. 1. 1988 für die Beklagte in dieser als Hausbesorgerin tätig. Nach dem Hausbesorgerdienstvertrag sollte die Entlohnung der Klägerin "nach den Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes, des Mindestlohntarifes, der Entgeltverordnung bzw. eventuell noch abzuschließender Kollektivverträge" erfolgen; die Rasenpflege sollte in Form einer Stunde... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Med... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages abzüglich eines Nettobetrages erfolgt deshalb in dieser Form, weil der dem Bruttobetrag bei Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragspflicht entsprechende Nettobetrag unbekannt ist. Daraus ergibt sich aber von selbst, daß der bereits vom Beklagten auf die eingeklagten Bruttobeträge bezahlte Nettobetrag wie eine fällige Gegenforderung aufgerechnet wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren § 2 ua folgenden Wortlaut hat: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren Paragraph 2, ua folgenden Wortlaut hat: "Jeder Dienstnehmer erhält, wenn das Jahresergebnis den Erwartungen entspricht, eine Ergebnisbeteiligung. Diese Ergebnisbeteiligung beträgt für jeden Dienstnehmer S 50,- (in Worten: Fünfzig) für jedes volle Kalenderjahr im Dienst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 IMRG §2 Abs1MRG §12a Abs8
Rechtssatz: Der Begriff der "Nebenabrede" im Sinn des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG erfordert eine Abgrenzung in zwei Richtungen: Einerseits darf die Bestimmung nicht zu den essentialia negotii des Bestandvertrages gehören, andererseits darf es sich nicht um eine selbständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene Vereinbarung handeln. Eine Kaufoption mit Zusage der
Begründung: von Wohnungseigentum ist... mehr lesen...