Norm
ABGB §879 CIIo1Rechtssatz
Die unterschiedliche (das heißt geringere) Erhöhung des überkollektivvertraglichen Stundenlohns eines Arbeitnehmers im Vergleich zu zwei anderen, mit gleichen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmern, mit dem Ziel, die Entgelte der beiden anderen Arbeitnehmer an das des Ersteren anzunähern, verstoßt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108010Dokumentnummer
JJR_19970710_OGH0002_008OBA00194_97F0000_001