Norm: ABGB §1111 B
Rechtssatz: Es unterliegen der Frist des § 1111 ABGB Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, der abredewidrig das von ihm mit Erlaubnis des Vermieters durch Umbauarbeiten veränderte Bestandobjekt bei Vertragsbeendigung nicht wieder in den früheren Zustand zurückversetzt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 258/98i Entscheidungstext OGH 20.10.1998 4 Ob 258/98i Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1111 ABGB A Haftung B Frist C Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102841 Dokumentnummer JJR_19960925_OGH0002_000ABG01111_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 AZPO §502 HIII4
Rechtssatz: Die Mieter eines Hauses haben in der kalten Jahreszeit während ihrer Abwesenheit vom Mietobjekt die Funktionstüchtigkeit einer Heizung, die eingeschaltet bleiben mußte, zu überprüfen. Es stellt aber keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, in welchen Abständen eine derartige Kontrolle stattzufinden hat. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Mieter ihrer Pflicht zu zumutbaren Kontr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 AABGB §1369
Rechtssatz: Übergibt der Bestandnehmer eine Kaution, mit der künftige Ansprüche des Bestandgebers gegen ihn gesichert werden sollen, einem Treuhänder, dann handelt es sich bei offenen Treuhänderkosten um keine Forderung des Bestandgebers, sodaß dieser seine Zustimmung zur Ausfolgung der Kaution an den Bestandnehmer aus diesem Grund auch nicht erfolgreich verweigern kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Abgabe der Erklärung einem Rechtsanwalt gegenüber, ihr das näher bezeichnete von diesem treuhändig verwahrte Sparbuch auszufolgen. Sie brachte hiezu vor, einer von ihr als Geschäftsführerin geleiteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung sei von der beklagten Partei in der Zeit vom 1.9.1981 bis zum 29.10.1985 ein Cafehaus in Wien-Alsergrund verpachtet worden. Die Pächterin habe ein Sparbuch mit e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 B
Rechtssatz: Der Anspruch der Kläger auf Ersatzleistung wegen fehlender Inventargegenstände (bei Rückgabe einer Bestandssache) ist auch dann, wenn man die Klage insoweit als solche auf Ersatz des Interesses ansieht, materiellrechtlich ein Schadenersatzanspruch. Schadenersatzansprüche des Bestandgebers wegen fehlender Gegenstände unterliegen aber nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der Frist des § 1111 ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren je zur Hälfte Eigentümer eines Kurhotels und hatten dieses samt Inventar der beklagten Partei im Jahre 1979 in Bestand gegeben. Das Bestandverhältnis wurde im Jahre 1988 aufgelöst und das Bestandobjekt den Klägern am 25.2.1989 übergeben. Ob es sich um Pacht oder um Miete handelte, ist strittig, für den vorliegenden Rechtsstreit aber bedeutungslos. Die Kläger behaupten in der am 25.10.1990 eingebrachten Klage eine erhebliche Beschädigung des Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 B
Rechtssatz: Der Bestandgeber wird dem Gesetzeszweck, offene Schadenersatzforderungen gegen den Bestandnehmer ehestens abzuklären, nur gerecht, wenn er nach Rückstellung der Bestandsache ehestens überprüft, ob Beschädigungen oder mißbräuchliche Abnutzungen vorliegen. Daß bei einer Vermietung von Grundfläche zum Betrieb unterirdischer Öltanklager nicht nur die Erdoberfläche, sondern auch das darunterliegende Erdreich Bestandgeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellt mit der am 20.10.1989 überreichten Klage das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, das durch den Betrieb der Öltanklager kontaminierte Erdreich unter der Gegenstand des Mietvertrages vom 19.11.1969 bildenden Bestandfläche auszuheben, ordnungsgemäß zu entsorgen und durch einwandfreies Erdreich zu ersetzen. Die klagende Partei habe der beklagten Partei mit Vertrag vom 19.11.1969 Räumlichkeiten und Grundflächen zum Betrieb von Öltan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 BABGB §1451 ffABGB §1489 I
Rechtssatz: Vom Zweck der Fristsetzung hängt es ab, ob Verjährungsvorschriften auf an anderer Stelle geregelte kurze Fristen anzuwenden sind. § 1111 ABGB bezweckt die möglichst rasche Klärung, ob dem Bestandgeber Ansprüche wegen Beschädigung oder missbräuchlicher Abnützung der Bestandsache gegen den Bestandnehmer zustehen. Der Bestandgeber hat daher nach Rückstellung der Bestandsache von sich aus täti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 19.11.1969 vermietete die klagende Partei eine (von ihr selbst in Bestand genommene) Teilfläche des Grundstückes 601 der Liegenschaft EZ 373 ***** an die beklagte Partei zum Zwecke des Betriebes von Öltanklagern. Die Punkte VII lit. n und o dieses Vertrages haben folgenden Wortlaut: "Die Bestandnehmerin haftet gegenüber der Bestandgeberin für alle Schäden, die infolge der Ausübung des Geschäftsbetriebes der Bestandnehmerin durch sie oder ihre Leu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Johann Paul Cammerlander ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei Horst E*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier ua, Rechtsanwälte in Innsbruck... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Floßmann und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Betriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Karl Hempel, Dr. Dieter Cerha, Dr. Benedikt Spiegelfeld und Dr. Edith Hlawati, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei M****... mehr lesen...
Begründung: Die Familie der Klägerin bewirtschaftete ihre Weingärten in Wien-Döbling in den Rieden Neuberg und Reisser schon seit Generationen bis zum Jahre 1959. Bis 1961 betrieb sie im Haus Wien-Währing, Pötzleinsdorferstraße 97, das schon gut 100 Jahre alt ist, einen Buschenschank. Der Beklagte pachtete 1959 die damals bereits überaltert gewesenen Weingärten, rodete sie und setzte neue Rebstöcke in Hochkultur aus. 1962 nahm er auch das Haus in der Pötzleinsdorferstraße für zehn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind zu 3/40-Anteilen (Erstbeklagte) und zu 9/10-Anteilen (Zweitbeklagte) Miteigentümer des Hauses Wien 1., Nibelungengasse 7; Metaxa S*** ist Miteigentümer eines 40stel Anteiles dieser Liegenschaft. Im Jahr 1979 mietete Siegrid B*** von der Zweitbeklagten, die damals Alleineigentümerin der Liegenschaft war, ab 1.8.1979 die Wohnung Nr. 12 in diesem Haus. Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 Z 2 dieses Mietvertrages haben folgenden Wortlaut: "§ 4: Der ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Begründung: Die Klagsforderung steht der Höhe nach mit S 1,-- außer Streit. Mit seiner am 26. Mai 1986 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm den Betrag von S 3,000.000,-- s.A. zu bezahlen: Er brachte vor, er habe am 26. September 1978 als Pächter mit der beklagten Partei als Verpächter einen Pachtvertrag bezüglich der Grundparzellen 1030/40, 1030/41 und 1030/42, je EZ 174/II KG Weer, zum (vereinbarten) Zwecke der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder. Ihre Eltern waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 52 KG Staudach, die sie mit Pachtvertrag vom 1.12.1976 dem Kläger auf unbestimmte Zeit verpachtet hatten. Im Pachtvertrag war vereinbart, daß Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung in sechs Monaten ab Beendigung des Pachtverhältnisses verjähren. Mit Schreiben vom 15.5.1984 kündigte der Kläger das Pachtverhältnis zum 31.12... mehr lesen...