Norm: §1111 ABGB, §1117 ABGB
Rechtssatz: Hat der Mieter zulässigerweise durchgeführte aber noch unvollendete Umbaumaßnahmen am Bestandobjekt abgebrochen, weil er das Bestandverhältnis aus wichtigem Grund aufgelöst hat, so haftet er dem Vermieter weder für die Kosten der erforderlich gewordenen Fertigstellungsarbeiten noch für den Mietzinsentgang für die Dauer dieser Arbeiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 6. 2./7. 2. 2002 erwarb der Kläger einen Hälfteanteil einer Liegenschaft von deren Alleineigentümerin. Im Kaufvertrag war ein Kaufpreis von 540.000 S genannt. Am 6. 2. 2002 kaufte der Kläger den zweiten Hälfteanteil dieser Liegenschaft um einen nominellen Kaufpreis von 900.000 S. Tatsächlich zahlte der Kläger der Verkäuferin 600.000 S und deren Tochter für den Verzicht auf eine fideikommissarische Substitution 30.000 S. Die Aufnahme eines höh... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine Transport- und Hebetechnikgesellschaft mit Sitz in Österreich. Die beklagte Partei betreibt ein Stahlbauunternehmen. Ihr Sitz liegt ebenfalls in Österreich. Die beklagte Partei wurde mit Stahlbauarbeiten für eine Hochhalle beim Bau der „Neuen Messe“ in einer deutschen Stadt betraut. Die Montage und Fertigung einzelner Stahlbauteile übertrug sie an Subunternehmer, ua eine in Kroatien ansässige Montagegesellschaft (in der Folge: Subunternehmeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger der Beklagten (in Hinkunft: Bestandnehmer) hatte mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin (in Hinkunft: Bestandgeberin) einen mit 1. 1. 1990 beginnenden „Bestandvertrag" abgeschlossen, der (zuletzt: 1992) eine Grundfläche „im Gesamtausmaß von 387,50 m², hievon 191,89 m² firmeneigen verbaut,“ zum Gegenstand hatte. Auf der Bestandfläche befand sich eine 1949 als Superädifikat errichtete, im Eigentum eines Dritten stehende Lagerhalle aus Holz mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 9. 1996 geschieden. Am 22. 5. 1997 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Güteraufteilung); das Gericht möge ihr 50 % aller Vermögenswerte zuweisen. Anlässlich einer Tagsatzung am 13. 4. 2000 führten die Parteien Vergleichsgespräche und erklärten dann, dass die Vergleichsgespräche außergerichtlich weitergeführt w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat im Dachgeschoss gelegene Räumlichkeiten ihres Hauses mit Mietvertrag vom 1. 7. 2004 an den Beklagten vermietet. Er hinterlegte bei Abschluss des Mietvertrags eine Kaution von 795 EUR. Das Haus wird mit Fernwärme beheizt. Das zugeführte Wasser hat abhängig von der Außentemperatur 80 bis 120 Grad Celsius. Für 3 Objekte im Dachgeschoss besteht ein einziger Heizkreislauf. Sämtliche Radiatoren und Entlüftungsventile sind für den Betrieb mit Fernwärme (hoher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehrten mit ihrer Klage die Zahlung von 20.105,06 EUR. Sie haben als Mitmieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses am 30. 11. 2005 einen - dem Grunde und der Höhe nach unstrittigen - Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Baukostenzuschusses. Die Beklagte wandte Gegenforderungen von zusammen 21.023,15 EUR aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht hat die Klagsforderung mit 20.105,06 EUR und die Gegenforderungen mit 10.985,53 EUR als ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Viertbeklagte ist am 30. 9. 2007 verstorben. Aufgrund der Einantwortung der Verlassenschaft an die im
Spruch: genannten Erben mit Beschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 23. 2. 2009, GZ 1 A 194/07g-21, ist die Bezeichnung der Partei gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. II. Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaften 3280/3, 3329/3, 3212, 3329/1 (Baufläche) und 3329/1 (Grünfläche) sowie Miteigentümer der Liegenschaften 3277 (1/4), 878 (5/16), 3038/8 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin, die Beklagte Vermieterin eines Gebäudetrakts in der S*****gasse in G*****. Die Klägerin stellte das Bestandobjekt am 16. 3. 2007 an die Vermieterin zurück. Mit der am 27. 8. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 236.588 EUR sA und führte dazu wörtlich aus: „Die klagende Partei hat im Mietobjekt zahlreiche Investitionen getätigt. Sie hat die Sanierung des Mietobjekts vorgenommen und ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis betreffend das im Wohnungseigentum der Klägerin stehende Geschäftslokal G 2 samt zehn Autoabstellplätzen im Objekt Salzburg, R***** 2-4, zum 31. 10. 2005 aufgekündigt. Nach Punkt IX Abs 2 des Mietvertrags hat die Beklagte als Mieterin das Mietobjekt ordnungsgemäß in Stand zu halten. Sie ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses vorhandene Schäden im Inneren des Mietobjekts auf ihre K... mehr lesen...
Begründung: Die beiden früheren Pächter eines Grundstücks, auf dem sie während der Pachtzeit (1986 und 1987) zwei Tennisplätze errichteten, halten auch in dritter Instanz ihren darauf gestützten Bereicherungsanspruch aufrecht. Rechtliche Beurteilung In ihrer außerordentlichen Revision gegen das die Klageabweisung bestätigende Urteil zweiter Instanz vermögen sie aber erhebliche Rechtsfragen nicht aufzuzeigen. Gegen die zutreffende Rechtsansicht, dass die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Vorauszahlung eines Teils der zu erwartenden Kosten der Räumung einer der Beklagten zuvor untervermieteten Liegenschaft. Die Beklagte verweigere entgegen § 1109 ABGB bzw dem Bestandvertrag die Räumung der Liegenschaft von ihren Fahrnissen, somit die Wiederherstellung des Zustands vor Vermietung. Die Räumungskosten seien „als Schaden iSd § 1111 ABGB anzusehen". Die Klägerin begehrte die Vorauszahlung eines Teils der zu erwartenden Kosten der R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete im Jahr 1984 ein im Eigentum der Mutter der beiden Kläger stehendes Haus zur Ausübung eines Vermessungsbüros. Laut Mietvertrag hatte die Vermieterin im Falle der Veräußerung des Mietgegenstands alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ihrem Einzelrechtsnachfolger zu überbinden. Im Jahr 2000 wurden die Kläger auf Grund eines Übergabsvertrags Eigentümer der Liegenschaft und ihrer Mutter verblieb das - grundbücherlich sichergestellte - Fru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Gudrun G*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, Rechtsanwalt in Spittal an der Drau, gegen den Antragsgegner Andreas F*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Eigentümerin der Wohnung Tür 21, Haus 1, Stiege 1, im 1958 errichteten Haus (geförderter Wohnbau) 1190 W***** (im Folgenden kurz: Wohnung oder Mietwohnung), welche bis 31. 12. 2001 an die C***** AG vermietet war, bis zu welchem Zeitpunkt sie (seit Jänner 2000) von der Klägerin als Dienstnehmerin derselben genützt worden war. Anlässlich des von der Klägerin bei der Übergabe im Jänner 2000 unterzeichnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin errichtete in den 50er-Jahren des vorigen Jahrhunderts auf einer ihm gehörigen Liegenschaft in der Hüttelbergstraße in Wien ein Wohnhaus sowie eine Tankstelle mit Servicestation. Diese betrieb er bis 1970; die Klägerin und ihre Schwester arbeiteten im Betrieb mit. Im Oktober 1970 übernahm die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Tankstellenbetrieb samt kompletter Einrichtung und vollen Kraftstofftanks. Mit ihr hatte ein exklusiver Beliefe... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betrieb in den vermieteten Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von mehr als 300 m2 eine Arztpraxis. Das Bestandobjekt war dem Rechtsvorgänger der beklagten Partei mit einer funktionierenden Elektroinstallationsanlage vermietet worden. Vor Räumung der Bestandräumlichkeiten am 10. Juli 2002 entfernte die beklagte Partei sämtliche Lichtschalter, Steckdosen und die Sicherungsschalter aus vier Sicherungskästen. Die notwendige Sanierung kostet 6.221,73 EUR ohn... mehr lesen...
Begründung: Der Sohn der Klägerin war bis zum 6. 4. 1997 Pächter deren Landwirtschaft „einschließlich der Tiere". Der Viehbestand betrug 34 Rinder. Mit Vertrag vom 6. 4. 1997 verpachtete die Klägerin ihren landwirtschaftlichen Betrieb an einen Dritten. Dieses „auch den Tierbestand" umfassende Pachtverhältnis begann am 7. 4. 1997. „Ob und wie der ... Pachtvertrag zwischen der Klägerin und dem Sohn beendet bzw aufgelöst worden war, ist nicht mehr feststellbar". Organe der Bezirkshau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich eine Villa mit Garten und Wald befindet. Als neuer Eigentümer ist bereits ein Dritter vorgemerkt. Karl H***** schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen unbefristeten Mietvertrag hinsichtlich dieses Objektes. Im Laufe des Jahres 1995 bemühte er sich um die einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses und um die Bezahlung einer Investitionsablöse an ihn. Letztendlich wurde eine Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Mieter führt auf Grund eines gegen den verpflichteten Wohnungseigentümer und Vermieter erwirkten Urteils (ON 8, 12) Exekution gemäß § 354 EO auf die urteilsmäßige Verpflichtung zur Übergabe einer - ihm trotz aufrechten Mietverhältnisses entzogenen und neuerlich vermieteten - näher bezeichneten Wohnung. Der Verpflichtete bot dem Betreibenden am 27. März 2003 die Übergabe dieser - nach dem Standpunkt des Betreibenden devastierten - Wohnung an. Da der Bet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur ao Revision des Nebenintervenienten auf Seiten der Klägerin: Nach stRsp des Obersten Gerichtshofs muss die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1111 ABGB innerhalb der mit Rückstellung des Bestandobjekts beginnenden einjährigen Ausschlussfrist erfolgen (RIS-Justiz RS0020785). Der Oberste Gerichtshof hat unter Hinweis auf den klaren Gesetzeswortlaut auch bereits ausgesprochen, dass die (auch im vorliegenden ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es trifft zu, dass sich der Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich an die objektive Möglichkeit der Rechtsausübung knüpft (2 Ob 118/03x mwN; MietSlg 51.205). Die Frage, wann diese objektive Möglichkeit gegeben ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Der Kläger bzw seine ihn vertretenden Eltern haben das Verfahren vor der Schlichtungsstelle eingeleitet, sie waren aber keinesfalls dazu verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit Mietvertrag vom 30. 1. 1990 vom Kläger und Hubert P*****, der seine sämtlichen Ansprüche aus diesem Vertrag an den Kläger abgetreten hat, ein Geschäftsgebäude um einen Bestandzins von zuletzt 158.855,70 S brutto ohne Betriebskosten gemietet. Die Beklagte hat das Bestandverhältnis zum 31. 3. 2000 aufgekündigt; am selben Tag erfolgte auch die Rückstellung des Mietgegenstands samt Schlüsselübergabe an den Rechtsvertreter des Vermieters. Am 16... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 9. 1995 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6. 3. 2000 zu 4 C 100/99y aus dem gemäß § 61 Abs 3 EheG festgestellten Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Das Urteil wurde der Antragstellerin am 7. 3. 2000 zugestellt. Die Berufung des Antragsgegners richtete sich ausschließlich gegen den Ausspruch des Scheidungsurteils, dass ihn das Alleinverschulden treffe. Die Antragstellerin erhob kein Rechtsmittel und beantragte i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 CEWG-RL 80/68/EWG - Grundwasserrichtlinie 380L0068 allg
Rechtssatz: Die Richtlinie bezweckt die Verhütung der Verschmutzung des Grundwassers, die Eindämmung oder Behebung der Folgen einer allfälligen Verschmutzung. Ihr ist nicht zu entnehmen, dass die Festsetzung einer Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Sinn des § 1111 ABGB nicht richtlinienkonform wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor etwa 40 Jahren gab die Klägerin Teile einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft der beklagten Partei zwecks Errichtung einer Tankstelle in Bestand. Der Betrieb dieser Tankstelle wurde der Klägerin überlassen. Zum 31. 12. 1996 kündigte die beklagte Partei das Bestandverhältnis auf. Bereits am 11. 11. 1996 hatte sie für die Tankstelle ein Auflassungsverfahren nach der Gewerbeordnung beantragt. Mit Bescheid vom 28. 2. 1997 wurden ihr sieben "Vorkehrungen"... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111WRG §31
Rechtssatz: § 1111 ABGB ist auf die vertraglich vereinbarte Kostenersatzpflicht des Bestandnehmers für die vom Bestandgeber übernommene Beseitigung der vom Bestandnehmer verursachten - und gemäß § 31 WRG zu beseitigenden - Bodenverunreinigung durch Mineralöl nicht anzuwenden (Abgehen von 1 Ob 23/91 = SZ 64/91 und 3 Ob 554/91). Entscheidungstexte 8 Ob 117/00i E... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom September 1977 vermietete die klagende Partei eine Teilfläche von 3500 m2 des ihrerseits in Bestand genommenen Grundstückes 1396/1 KatGem Liefering an die beklagte Partei zum Zwecke der Errichtung des Betriebes einer Tankstelle und einer Autowaschstraße. Der Vertrag wurde auf eine Dauer bis mindestens 31. Dezember 1997 abgeschlossen. Der klagenden Partei wurde das Recht eingeräumt, im Falle des Erwerbes des gesamten Anlagekomplexes von der beklagten P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vergleichsverhandlungen bewirken auch bei Präklusivfristen (als solche wird die Frist des § 933 Abs 1 ABGB von der hRsp verstanden: Vergleichsverhandlungen bewirken auch bei Präklusivfristen (als solche wird die Frist des Paragraph 933, Absatz eins, ABGB von der hRsp verstanden: JBl 1988, 375; SZ 68/152 uva) eine Ablaufhemmung (MietSlg 50.341; MietSlg 51.150 je mwN; Arb 11.845 = RdW 1999, 548). Eine nach endgültigem Sc... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Auftragsbestätigung vom 18. 2. 1995 vermietete die Klägerin der beklagten Partei einen 70-Tonnen-Zementsilo beginnend per 20. 2. 1995 zu einem monatlichen Mietzins von S 5.000,-- netto für die Dauer von ca acht Monaten, wobei die Mietdauer vom Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückzahlung berechnet werden sollte. Anläßlich der Verlegung zu einer Baustelle, womit die beklagte Partei die Nebenintervenientin beauftragte, wurde der Silo am 3. 7. 1995 ... mehr lesen...