Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1029;ABGB §1090;ABGB §1092;ABGB §1094;ABGB §833;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein vom Minderheitseigentümer oder Hälfteeigentümer - ohne Vollmacht der übrigen Anteilseigentümer - abgeschlossener Bestandvertrag bindet die übrigen Anteilseigentümer nicht. Der abschließende Teilhaber bleibt jedoch - ebenso wie beim Verkauf ei... mehr lesen...