Entscheidungen zu § 1043 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 1998/9/15 5Ob201/98i

Norm: ABGB §1043
Rechtssatz: Im Fall des § 1043 ABGB liegt eine gemeinsame Gefahr vor. Der Verwender will die Gefahr daher nicht nur von einem anderen, sondern von sich und anderen abwenden. Er besorgt das Geschäft auch, weil er durch die Beseitigung der gemeinsamen Gefahr von sich selbst einen Schaden abzuwenden versucht. Entscheidungstexte 5 Ob 201/98i Entscheidungstext OGH 15.09... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1998

RS OGH 1989/7/13 8Ob37/88, 5Ob201/98i, 6Ob47/11x

Norm: ABGB §837 BABGB §1043
Rechtssatz: Die bereicherungsrechtliche Vorschrift des § 1043 ABGB gewährt nämlich dem zur Abwehr einer gemeinsamen Gefahr sein Vermögen Aufopfernden einen Ausgleichsanspruch, weil seine Vermögenswerte ohne rechtfertigenden Grund einem Dritten zugute gekommen sind. Entscheidungstexte 8 Ob 37/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1989 8 Ob 37/88 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1989

RS OGH 1978/10/19 7Ob666/78, 2Ob549/79, 5Ob627/79, 8Ob640/87, 4Ob2021/96a, 10Ob367/97m, 3Ob40/98y, 1

Norm: ABGB §1041 A2ABGB §1043
Rechtssatz: Kein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 666/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 666/78 2 Ob 549/79 Entscheidungstext OGH 03.07.1979 2 Ob 549/79 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1978

RS OGH 1977/1/20 6Ob709/76

Norm: ABGB §837 BABGB §1036ABGB §1037ABGB §1039ABGB §1043
Rechtssatz: Die Herrichtungsarbeiten an einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Haus lassen sich nicht real teilen, der Miteigentümer, welcher solche Arbeiten durchführen läßt, besorgt mit der Besorgung seiner eigenen Geschäfte auch noch jene der anderen Miteigentümer mit ( JBl 1958,309; gegenteilig SZ 32/22 ). Er hat die Verpflichtung, die begonnenen Arbeiten zu vollenden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1977

RS OGH 1964/12/23 7Ob180/64

Norm: ABGB §364 Abs2 B4ABGB §1036ABGB §1043
Rechtssatz: Bei Vereinbarung, daß die Beklagte, ungeachtet dessen, wer zur Räumung einer Felswand verpflichtet sei, die Sicherungsmaßnahmen treffe, sind Schäden aus einer sachgemäßen Behebung einer gemeinsamen Gefahr. Entscheidungstexte 7 Ob 180/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 7 Ob 180/64 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.12.1964

RS OGH 1959/4/15 2Ob562/58

Norm: ABGB §1043
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1043 ABGB ist auf Verkehrsunfälle nicht verwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 562/58 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 2 Ob 562/58 Veröff: ZVR 1960/16 S 15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025343 Dokumentnummer JJR_19590415_OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1959

RS OGH 1959/2/18 2Ob56/59, 1Ob540/57, 6Ob709/76, 6Ob205/65, 1Ob257/67, 6Ob329/69, 3Ob33/73, 1Ob741/8

Norm: ABGB §1037ABGB §1043
Rechtssatz: Wenn der Handelnde nicht nur das Geschäft eines anderen besorgt, sondern zugleich auch sein eigenes, kann von einem fremden Geschäft und somit von einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht gesprochen werden. Er kann unter den Voraussetzungen des § 1043 ABGB Ersatz verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 56/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 2 Ob 56/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1959

TE OGH 1959/2/18 2Ob56/59

Die Beklagten, die Miteigentümer eines Hauses in Wien sind, haben am 24. April 1957 dem Kläger, der Minderheitseigentümer dieses Hauses ist, die Verwaltungsvollmacht entzogen. Als im Frühjahr 1958 die Gemeinde auf Grund der Bauordnung einen Bauauftrag erteilte und wegen Nichtbefolgung die Herstellung der aufgetragenen Arbeiten im Vollstreckungsverfahren vornehmen wollte, erteilte der Kläger einem Baumeister den Auftrag, die Renovierung der Hoffassade vorzunehmen, und leistete ihm aus ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1959

RS OGH 1957/11/6 1Ob540/57, 6Ob27/59, 6Ob257/59, 8Ob103/63, 8Ob291/63, 5Ob222/64, 6Ob128/67, 8Ob68/6

Norm: ABGB §837 BABGB §1036ABGB §1037ABGB §1043
Rechtssatz: Auch ein Miteigentümer ist bezüglich der eigenmächtig auf die gemeinschaftliche Sache getätigten Aufwendungen wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln und kann entsprechenden Ersatz begehren (vergleiche auch 3 Ob 277/55). Entscheidungstexte 1 Ob 540/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 1 Ob 540/57 Veröff: JBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1957

RS OGH 1954/11/3 1Ob835/54

Norm: ABGB §403ABGB §1036ABGB §1043
Rechtssatz: § 403 ABGB erkennt neben dem Aufwandersatz einen Belohnungsanspruch ausdrücklich nur für die Rettung fremder beweglicher Sachen zu, während sowohl nach den §§ 1036 ff ABGB wie nach § 1043 ABGB ein Aufwandersatz allein vorgesehen ist. Eine Ausdehnung des § 403 ABGB bzw eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Rettung unbeweglicher Sachen entgegen dem ausdrücklichen, bewußt einschränkenden,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1954

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