Norm
ABGB §364 Abs2 B4Rechtssatz
Bei Vereinbarung, daß die Beklagte, ungeachtet dessen, wer zur Räumung einer Felswand verpflichtet sei, die Sicherungsmaßnahmen treffe, sind Schäden aus einer sachgemäßen Behebung einer gemeinsamen Gefahr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0011936Dokumentnummer
JJR_19641223_OGH0002_0070OB00180_6400000_001