Norm
KBGG-Härtefälle-Verordnung §1 litaRechtssatz
Das Kriterium der „Unvorhersehbarkeit" wird dann gegeben sein, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze trotz Anlegung eines zumutbaren Sorgfaltsmaßstabs nicht erkannt werden konnte. Gerade für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen ist typisch, dass jährliche Umsatz- und Gewinnschwankungen vorliegen, sodass allein aus dem Grund von Umsatzschwankungen noch keine Unvorhersehbarkeit im Sinn des § 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung abgeleitet werden kann. Den Leistungsbezieher trifft eine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Einkünfte. Umsatzschwankungen, welche mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit typischerweise verbunden sind, vermögen daher eine Unvorhersehbarkeit der Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht zu begründen.Das Kriterium der „Unvorhersehbarkeit" wird dann gegeben sein, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze trotz Anlegung eines zumutbaren Sorgfaltsmaßstabs nicht erkannt werden konnte. Gerade für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen ist typisch, dass jährliche Umsatz- und Gewinnschwankungen vorliegen, sodass allein aus dem Grund von Umsatzschwankungen noch keine Unvorhersehbarkeit im Sinn des Paragraph eins, Litera a, KBGG-Härtefälle-Verordnung abgeleitet werden kann. Den Leistungsbezieher trifft eine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Einkünfte. Umsatzschwankungen, welche mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit typischerweise verbunden sind, vermögen daher eine Unvorhersehbarkeit der Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124751Im RIS seit
11.06.2009Zuletzt aktualisiert am
11.06.2014