RS OGH 2010/1/14 6Ob12/76, 4Ob511/82, 5Ob577/81, 8Ob518/83, 1Ob722/85, 1Ob583/88, 5Ob589/89, 7Ob512/

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Veröffentlicht am 14.10.1976
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Rechtssatz

Bei der Wahl der Berechnungsmethode des gemeinen Wertes ( Verkehrswert, Ertragswert, Kostenwert oder ein Mischwert ) kommt es vornehmlich auf den Zweck an, für welchen die Feststellung erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0010082

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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