Norm
StPO §460 Abs1 BRechtssatz
Ob die Erhebungen ausreichen, ist Frage der freien Beweiswürdigung, sofern nur der Grundsatz des beiderseitigen Gehörs in einer der Erforschung der materiellen Wahrheit dienlichen Weise gewahrt wurde (so schon 9 Os 82/76).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0101663Dokumentnummer
JJR_19761222_OGH0002_0090OS00187_7600000_001