RS OGH 2023/9/19 8Ob38/79 (8Ob39/79); 8Ob61/79 (8Ob62/79); 8Ob239/79 (8Ob292/79); 2Ob201/79; 2Ob99/8

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Veröffentlicht am 29.03.1979
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Rechtssatz

Unter dem Begriff "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" ist die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0058326

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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