RS OGH 2024/3/12 5Ob85/85; 6Ob12/91; 5Ob41/93; 1Ob600/94; 5Ob2367/96s; 5Ob11/08s; 5Ob9/10z; 5Ob98/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1985
beobachten
merken

Rechtssatz

Da der Verwalter gem § 837 ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach §§ 1002 ff ABGB.Da der Verwalter gem Paragraph 837, ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach Paragraphen 1002, ff ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013751

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten