Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Da der Verwalter gem § 837 ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach §§ 1002 ff ABGB.Da der Verwalter gem Paragraph 837, ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach Paragraphen 1002, ff ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013751Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2024