Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Der Maßstab der Wesentlichkeit der Einwirkung ist in erster Linie ein objektiver, der auf die Benützung der Nachbargrundstücke abgestellt und daher von der Natur und der Zweckbestimmung des beeinträchtigten Grundstücks (hier: für Wohnzwecke) abhängig ist. Maßgeblich ist demnach nicht das subjektive Empfinden des sich gestört fühlenden Nachbarn, sondern das eines Durchschnittsmenschen, der sich in der Lage des Gestörten befindet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wesentlichkeit der EinwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.10.2025