RS OGH 2025/10/23 7Ob519/93; 8Ob609/93; 3Ob546/93; 4Ob501/94 (4Ob1501/94); 3Ob522/94; 5Ob528/94; 4Ob

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Norm

ZPO §496 Abs1
ZPO §519 Abs1 Z2 H
  1. ZPO § 496 heute
  2. ZPO § 496 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 519 heute
  2. ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Fehlt ein Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes, dann ist auch ein außerordentlicher Rekurs ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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