RS OGH 2025/3/3 2Ob185/98i; 3Ob314/97s; 2Ob17/00i; 10Ob98/02p; 8Ob236/02t; 7Ob260/04t; 9ObA23/05f; 4

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Veröffentlicht am 24.09.1998
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Rechtssatz

Das Regelbeweismaß der ZPO ist die hohe und nicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit; eine solche ist nur in den Fällen eines erhöhten Regelbeweismaßes erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110701

Im RIS seit

22.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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