Norm
StPO §14Rechtssatz
Durch Berufung auf den Zweifelsgrundsatz des Art 6 Abs 2 MRK, wonach bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet wird, dass der Angeklagte unschuldig ist, wird keiner der von der Z 5 bezeichneten Fehler behauptet.Durch Berufung auf den Zweifelsgrundsatz des Artikel 6, Absatz 2, MRK, wonach bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet wird, dass der Angeklagte unschuldig ist, wird keiner der von der Ziffer 5, bezeichneten Fehler behauptet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117445Im RIS seit
26.04.2003Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022