Norm
StPO §281 Abs1 Z9Rechtssatz
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
Anmerkung
Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.Entscheidungstexte