Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG 2015) Fundstelle

WHKG 2015 - Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Änderung

LGBl. Nr. 34/2017

LGBl. Nr. 71/2018

LGBl. Nr. 3/2019

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Gegenstand

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen

§ 3.

Voraussetzungen

§ 4.

Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen

§ 5.

Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen

§ 6.

Prüfbedingungen

§ 7.

Prüfbericht und Bestätigungen

§ 8.

Anerkennung von Prüfberichten und Zulassungen

§ 9.

Konformitätsnachweisverfahren

§ 10.

Technische Dokumentation

§ 11.

Typenschild

3. Abschnitt
Anforderungen an Kleinfeuerungen
nach den Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU

§ 11a.

Inverkehrbringen, Inbetriebnahme

§ 11b.

Durchführungsmaßnahmen

§ 11c.

CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung

§ 11d.

Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2009/125/EG

§ 11e.

Konformitätsvermutung nach der Richtlinie 2009/125/EG

§ 11f.

Verpflichtungen nach der Richtlinie 2010/30/EU

§ 11g.

Freier Warenverkehr

§ 11h.

Marktaufsicht

§ 11i.

Schutzklausel

4. Abschnitt
Errichtung und Ausstattung
von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

§ 12.

Errichtung und Ausstattung

§ 13.

Messöffnungen

§ 14.

Betrieb

5. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste
für den Betrieb von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

§ 15.

Allgemeines

§ 16.

Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW

§ 17.

Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung

§ 18.

Blockheizkraftwerke

5a. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 18a.

 

6. Abschnitt
Zulässige Brenn- und Kraftstoffe

§ 19.

 

7. Abschnitt
Überprüfungen

§ 20.

Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber

§ 20a.

Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber mittelgroßer Feuerungsanlagen

§ 21.

Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

§ 22.

Umfassende Überprüfung

§ 22a.

Überprüfung von mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 23.

Einfache Überprüfung

§ 23a.

Inspektion

§ 24.

Außerordentliche Überprüfung

§ 25.

Mängelbehebung und Sanierung

§ 26.

Überwachung

8. Abschnitt
Prüfberechtigte

§ 27.

Fachliche Qualifikation für die Durchführung von Überprüfungen

§ 28.

Prüfnummer, Qualitätssicherung

§ 29.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

9. Abschnitt
Klimaanlagen

§ 30.

Wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen

§ 31.

Fachkundige Personen

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 32.

Verordnungsermächtigung

§ 33.

Verarbeitung von Daten

§ 34.

Strafbestimmungen

§ 35.

Zuständigkeitsbestimmungen

§ 36.

Unionsrecht

§ 37.

Notifikation

Anlagen

Anlage 1

Anlagendatenblatt

Anlage 2

Prüfberichte für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke

Anlage 3

Prüfbericht Kesseldimensionierung

Anlage 4

Prüfplakette

Anlage 5

CE-Kennzeichnung (gemäß § 11c)

Anlage 6

Interne Entwurfskontrolle im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG (gemäß § 11d)

Anlage 7

Managementsystem für die Konformitätsbewertung im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG (gemäß § 11d)

In Kraft seit 26.01.2019 bis 31.12.9999
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