Rechtsvorschriften sind oft unverständlich formuliert. JUSLINE ermöglicht
Kommentare zu knapp 1.000 der wichtigsten österreichischen Gesetze.
Juristinnen und Juristen können mit ihrer Fachkunde den Inhalt einzelner
Paragrafen online erläutern.
Autorinnen und Autoren haben die Wahl, ihre Kommentierung unentgeltlich
zugänglich zu machen ("Open Content"), oder für die Nutzung des Kommentars
eine Gebühr zu verlangen. In letzterem Fall stehen den Nutzern solche
Kommentare in einer pay-per-view-Variante oder in einer Abo-Variante zur
Verfügung.
JUSLINE ist eine der am raschsten wachsenden Internet-Plattformen. Allein im März 2013 verzeichnete jusline.at 126.741 unterschiedliche Besucher ("unique visitors").
Schreiben auch Sie einen kurzen Fachkommentar! Schon mit wenigen Sätzen kann
man viel sagen.
Mehr ...