§ 11b WHKG 2015 Durchführungsmaßnahmen

WHKG 2015 - Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/125/EG sind von der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 15 dieser Richtlinie erlassene ergänzende Rechtsvorschriften zu diesem Gesetz. Diese sind zusammen mit diesem Gesetz anzuwenden.

In Kraft seit 19.12.2017 bis 31.12.9999
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