Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle

GKUFG 1998 - Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.05.2024

Kundmachung der Landesregierung vom 27. Oktober 1998 über die
Wiederverlautbarung des Gemeindebeamten-Kranken- und
Unfallfürsorgegesetzes

LGBl. Nr. 98/1998

Änderung

LGBl. Nr. 42/1999 - Landtagsmaterialien: 138/99

LGBl. Nr. 25/2002 - Landtagsmaterialien: 434/01

LGBl. Nr. 2/2003 - Landtagsmaterialien: 394/02

LGBl. Nr. 71/2004 - Landtagsmaterialien: 193/04

LGBl. Nr. 90/2004 - Landtagsmaterialien: 280/04

LGBl. Nr. 99/2006 - Landtagsmaterialien: 298/06

LGBl. Nr. 30/2011 - Landtagsmaterialien: 4/11

LGBl. Nr. 116/2011 - Landtagsmaterialien: 501/11

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

Artikel I

 

Artikel II

 

Artikel III

 

Artikel IV

 

Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (GKUFG 1998)

I. HAUPTSTÜCK
Krankenfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

1. Abschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 1

Anspruchsberechtigte

§ 2

Angehörige

2. Abschnitt
Mittel zur Deckung des Aufwandes

§ 3

Sondervermögen

§ 4

Beiträge der Anspruchsberechtigten

§ 5

Zuwendungen der Stadtgemeinde Innsbruck

§ 6

Berechnung und Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

§ 7

Rücklage und Umlaufvermögen

3. Abschnitt
Leistungen

§ 8

Arten und Höhe

§ 9

Heilbehandlung

§ 10

Krankenbehandlung

§ 11

Heilmittel und Heilbehelfe

§ 12

Anstaltspflege

§ 13

Sonderleistungen

§ 14

Krankheitsverhütung

Ferner ist der Ersatz von Kosten zu gewähren, die

§ 15

Leistungen bei Mutterschaft

§ 17

Sonderbestimmungen für Angehörige

§ 18

Geltendmachung von Leistungsansprüchen

§ 19

Rückerstattungspflicht

§ 20

Übergang von Schadenersatzansprüchen

II. HAUPTSTÜCK
Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

1. Abschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 21

Anspruchsberechtigte

2. Abschnitt
Dienstunfälle und Berufskrankheiten

§ 22

Dienstunfälle

§ 23

Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle

§ 24

Berufskrankheiten

3. Abschnitt
Leistungen

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 25

Entstehen des Anspruches

§ 26

Anzeigepflicht

§ 27

Ärztliche Untersuchung

§ 28

Bemessungsgrundlage

§ 29

Geltendmachung von Ansprüchen

§ 30

Ruhen von Ansprüchen

§ 31

Erlöschen von Ansprüchen

§ 32

Auszahlung von wiederkehrenden Leistungen

§ 33

Sonderzahlungen

§ 34

Neufestsetzung von wiederkehrenden Leistungen

§ 35

Entziehung von wiederkehrenden Leistungen

§ 36

Verwirkung von Ansprüchen

§ 37

Rückerstattungspflicht

§ 38

Übergang von Schadenersatzansprüchen

B. Bestimmungen über die einzelnen Leistungen

§ 39

Arten der Leistungen

§ 40

Heilbehandlung

§ 41

Krankenbehandlung

§ 42

Anstaltspflege

§ 43

Sonderleistungen

§ 44

Versehrtenrente, Abfindung

§ 45

Bemessung der Versehrtenrente

§ 46

Zusatzrente für Schwerversehrte

§ 47

Kinderzuschuss

§ 48

Entziehung der Versehrtenrente

§ 49

Versehrtengeld

§ 50

Bestattungskostenbeitrag

§ 51

Witwen-(Witwer-)Rente

§ 52

Rente der früheren Ehefrau (des früheren Ehemannes)

§ 53

Waisenrente

§ 54

Eltern- und Geschwisterrente

§ 55

Höchstausmaß der Hinterbliebenenrenten

§ 56

Witwen-(Witwer-)Beihilfe

§ 56a

Eingetragene Partnerschaften

III. HAUPTSTÜCK
Verwaltung der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

§ 57

Verwaltungskommission

§ 58

Verwaltungsoberkommission

§ 59

Ersatzmitglieder

§ 60

Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung

§ 61

Ausübung des Vorschlagsrechtes

§ 62

Unvereinbarkeit

§ 63

Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 64

Amtsdauer

§ 65

Entschädigung

§ 66

Geschäftsstelle

§ 67

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

IV. HAUPTSTÜCK
Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck

§ 68

Krankenfürsorge

§ 69

Unfallfürsorge

§ 70

Gemeindeverband für die Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten

§ 71

Organe des Gemeindeverbandes

§ 72

Gemeindeverbandsversammlung

§ 73

Gemeindeverbandsausschuss

§ 74

Gemeindeverbandsobmann

§ 75

Verwaltungskommission

§ 77

Ersatzmitglieder

§ 78

Ausübung des Vorschlagsrechtes

§ 79

Amtsdauer und gemeinsame Bestimmungen für die Verwaltungskommissionen und den Interessenanwalt

§ 80

Geschäftsstelle

§ 81

Mittel des Gemeindeverbandes

§ 82

Beiträge der Anspruchsberechtigten zur Krankenfürsorge

§ 83

Zuwendungen und Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 84

Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

§ 85

Rücklage und Umlaufvermögen

§ 86

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

V. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen

§ 87

Eigener Wirkungsbereich

§ 87a

Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

§ 87b

Allgemeine Meldepflicht

§ 87c

Verwendung personenbezogener Daten

§ 88

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen

§ 89

 

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 04.11.1998 bis 31.12.9999
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