§ 89 GKUFG 1998

GKUFG 1998 - Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.

(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

In Kraft seit 19.11.2020 bis 31.12.2021
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