Art. 2 GKUFG 1998

GKUFG 1998 - Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 37/1968, ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. Jänner 1968 in Kraft getreten und wurde unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 38/1971, 20/1973, 10/1975, 10/1976, 10/1978 und 5/1979 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung der Landesregierung LGBl. Nr. 48/1979 wieder verlautbart.

In Kraft seit 04.11.1998 bis 31.12.9999
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