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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 12 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2008)Anmerkung, Absatz 12, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2008,)
(Anm.: Abs. 29 bis 32 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 2/2024)Anmerkung, Absatz 29 bis 32 aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2024,)
(Anm.: Abs. 12 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2008)Anmerkung, Absatz 12, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2008,)
(Anm.: Abs. 29 bis 32 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 2/2024)Anmerkung, Absatz 29 bis 32 aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2024,)