Anl. 2 TKZVO 2009 Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2015 bis 31.12.9999

Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß §§ 7 § 22und 23Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 7 und 23Paragraph 22

Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß § 22Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß Paragraph 22

Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß §§ 8 § 23und 23Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 8 undParagraph 23

Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß §§ 9 § 24und 23Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 9 und 23Paragraph 24

Abbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß § 10 § 90 mit Beispiel für LogoAbbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß Paragraph 1090, mit Beispiel für Logo

Stand vor dem 08.07.2015

In Kraft vom 05.02.2011 bis 08.07.2015

Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß §§ 7 § 22und 23Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 7 und 23Paragraph 22

Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß § 22Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß Paragraph 22

Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß §§ 8 § 23und 23Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 8 undParagraph 23

Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß §§ 9 § 24und 23Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß Paragraphen 9 und 23Paragraph 24

Abbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß § 10 § 90 mit Beispiel für LogoAbbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß Paragraph 1090, mit Beispiel für Logo

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