Anl. 2 TKZVO 2009 Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung

TKZVO 2009 - Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß § 22Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß Paragraph 22

Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß § 22Abbildung 1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß Paragraph 22

Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß § 23Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß Paragraph 23

Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß § 24Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß Paragraph 24

Abbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß § 90 mit Beispiel für LogoAbbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß Paragraph 90, mit Beispiel für Logo

In Kraft seit 09.07.2015 bis 31.12.9999
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