§ 4 WBV 2016 Aufbau und Inhalt des Leistungsberichts

Wissensbilanz-Verordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2020 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Der Leistungsbericht gemäß § 3 ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Abs. 2 darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Abs. 2 Z 1 in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.Der Leistungsbericht gemäß Paragraph 3, ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Absatz 2, darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Absatz 2, Ziffer eins, in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.
  2. (2)Absatz 2,Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Z 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Ziffer 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:
    1. 1.Ziffer einsKurzfassung:Kurzdarstellung der Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen, Technologie- und Wissenstransfer sowie Bauten.
    2. 2.Ziffer 2Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
      1. a)Litera aDarstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems, auch hinsichtlich exzellenter Leistungen und Stärken in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      2. b)Litera bErfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Schwerpunkte;
      3. c)Litera cMaßnahmen und Erfolge in Potentialbereichen;
      4. d)Litera d(Groß-)Forschungsinfrastruktur, vor allem wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities;
      5. e)Litera eAktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      6. f)Litera fOutput der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste wie z. B. wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen;
    3. 3.Ziffer 3Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
      1. a)Litera aEntwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl;
      2. b)Litera bGestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase;
      3. c)Litera cStudien mit Zulassungsverfahren;
      4. d)Litera dMaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien;
      5. e)Litera eMaßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und –abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen;
      6. f)Litera fMaßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten;
      7. g)Litera gMaßnahmen zur Attraktivierung des Studien- und Lehrangebots, insbesondere Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte einschließlich unterstützender Lerntechnologien (blended learning);
      8. h)Litera hSicherstellung des Stellenwerts von Leistungen und Aktivitäten im Bereich der Lehre;
      9. i)Litera iPositionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden;
      10. j)Litera jMaßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
    4. 4.Ziffer 4Gesellschaftliche Zielsetzungen, insbesondere:Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.
    5. 5.Ziffer 5Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, Erläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin, organisationale Anbindung dieses Aufgabenbereichs, Angebote zur Arbeitszeitflexibilität, insbesondere für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz sowie Eltern- und Pflegeteilzeit, Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen für das obere und mittlere Management, Umsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung, Betreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden; Exzellenzförderung unter Berücksichtigung von Horizon 2020 Programmen (z. B. ERC oder Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen).
    6. 6.Ziffer 6Effizienz und Qualitätssicherung, insbesondere:Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierungen sowie Einsatz von Managementinstrumenten, Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat, Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
    7. 7.Ziffer 7Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:Umsetzung der Strategie und Zielsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, europäische Mobilitätsprogramme gemeinsame Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-/Kunsteinrichtungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden, Darstellung von Maßnahmen zur Förderung internationaler Kooperationen, Kooperationen in Lehre und Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Unternehmen.
    8. 8.Ziffer 8Internationalität und Mobilität:Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Studierendenmobilität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Mobilität des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sowie des allgemeinen Personals, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs- und Lehraufenthalte, insbesondere auch hinsichtlich des Umsetzungsstands bei der Implementierung der Mobilitätsfenster.
    9. 9.Ziffer 9Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
    10. 10.Ziffer 10Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß § 33 UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 12, UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).
  3. (2)Absatz 2,Im Leistungsbericht (§ 3) sind die Bereiche gemäß Abs. 3 narrativ darzustellen. Dieser Darstellung ist eine Kurzfassung, die die Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen und Technologie- und Wissenstransfer beinhaltet, voranzustellen.Im Leistungsbericht (Paragraph 3,) sind die Bereiche gemäß Absatz 3, narrativ darzustellen. Dieser Darstellung ist eine Kurzfassung, die die Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen und Technologie- und Wissenstransfer beinhaltet, voranzustellen.
  4. (3)Absatz 3,Die Bereiche gemäß Z 1 bis 9 haben mit Ausnahme der Z 8 jedenfalls die den jeweiligen Bereichen zugeordneten Themen zu umfassen:Die Bereiche gemäß Ziffer eins bis 9 haben mit Ausnahme der Ziffer 8, jedenfalls die den jeweiligen Bereichen zugeordneten Themen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsForschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
      1. a)Litera aAktivitäten zu Schwerpunkten und Erfolge in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere Darstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems sowie exzellenter Leistungen und Erfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Forschungs-/Kunstschwerpunkte; gesetzte Maßnahmen im Bereich inter- und transdisziplinärer Schwerpunkte; Berücksichtigung der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Schwerpunkte,
      2. b)Litera bAktivitäten in Potenzialbereichen, insbesondere Maßnahmen und Erfolge in Potenzialbereichen,
      3. c)Litera cForschungsinfrastruktur, insbesondere (Groß-)Forschungsinfrastruktur, einschließlich wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities,
      4. d)Litera dForschungsservice, insbesondere Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste und
      5. e)Litera eOutput der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen.
    2. 2.Ziffer 2Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
      1. a)Litera aStudienangebot, insbesondere:
        1. aa)Sub-Litera, a, aEntwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl sowie
        2. bb)Sub-Litera, b, bMaßnahmen zur Attraktivierung des Studienangebots, insbesondere curriculare Weiterentwicklungen, und des Lehrangebots, einschließlich Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte, sowie inter-, transdisziplinärer und universitätsübergreifender Lehrangebote und unterstützender Lerntechnologien (blended learning).
      2. b)Litera bZulassung zum Studium und Studienbeginn, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aStudien mit Zulassungsverfahren sowie
        2. bb)Sub-Litera, b, bGestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
      3. c)Litera cOrganisation und Gestaltung von Studium und Lehre, insbesondere:
        1. aa)Sub-Litera, a, aQualitätssichernde Maßnahmen in der Lehre gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. c Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV, BGBl. II Nr. 202/2018,Qualitätssichernde Maßnahmen in der Lehre gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2018,,
        2. bb)Sub-Litera, b, bPositionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums,
        3. cc)Sub-Litera, c, cMaßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und –abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen sowie
        4. dd)Sub-Litera, d, dMaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien.
      4. d)Litera dStudienabschluss und Berufseinstieg, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie Absolventinnen- und Absolventen-Tracking und
      5. e)Litera eWeiterbildung, insbesondere Maßnahmen zur wissenschaftlichen/künstlerischen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
    3. 3.Ziffer 3Gesellschaftliche Verantwortung und Gleichstellung:
      1. a)Litera aDritte Mission, insbesondere Verankerung relevanter Themen, durchgeführter Projekte und besonderer Erfolge zu Responsible Science, Citizen Science, der Agenda 2030/Sustainable Development Goals (SDGs),
      2. b)Litera bIntensivierung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Universität, Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere die Umsetzung des Konzepts der unternehmerischen Universität (Entrepreneurial University) im Profil der Universität und Entrepreneurship in der Lehre,
      3. c)Litera cSoziale Dimension in der Hochschulbildung und Diversitätsmanagement, insbesondere Umsetzungsstand der Entwicklung und Implementierung von institutionellen Strategien und maßgeblichen Maßnahmen,
      4. d)Litera dGleichstellung, insbesondere Geschlecht/Gender in Forschungs- und Lehrinhalten und ausgeglichene Geschlechterverhältnisse mit Fokus auf Maßnahmen zum Abbau horizontaler und vertikaler Geschlechtersegregation und
      5. e)Litera eVereinbarkeit, insbesondere Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte in Strukturen, Prozessen und Policies sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit für alle Universitätsangehörigen (Studium und/oder Beruf mit Betreuungspflichten bzw. Studium mit Beruf).
    4. 4.Ziffer 4Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:
      1. a)Litera aPersonalentwicklung, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aDarstellung der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, sowie Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen,
        2. bb)Sub-Litera, b, bErläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, sowie Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin sowie
        3. cc)Sub-Litera, c, cMaßnahmen zur Sicherstellung und Förderung didaktischer Kompetenzen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals.
      2. b)Litera bNachwuchsförderung, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aBetreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden,
        2. bb)Sub-Litera, b, bUmsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung sowie
        3. cc)Sub-Litera, c, cExzellenzförderung unter Berücksichtigung relevanter Programmlinien der EU-Forschungsrahmenprogramme.
    5. 5.Ziffer 5Qualitätssicherung, insbesondere Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat; Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie
      Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
      Qualitätssicherung, insbesondere Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat; Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie , Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
    6. 6.Ziffer 6Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:
      1. a)Litera anationale Kooperationen, insbesondere Strategieumsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme und universitäts- und fachübergreifender Aktivitäten/Netzwerke sowie der wissenschaftlichen und forschenden Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und
      2. b)Litera binternationale Kooperationen, insbesondere Strategieumsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden.
    7. 7.Ziffer 7Internationalität und Mobilität:
      1. a)Litera aInternationalität, insbesondere der Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität und
      2. b)Litera bMobilität, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Studierenden einschließlich Mobilitätsfenster, des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals und des allgemeinen Personals im Kontext der gemeinsamen Ziele und Empfehlungen zu qualitätsvoller, transnationaler Mobilität und Internationalisierung der Lehre sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs-, Lehr- und Lernaufenthalte.
    8. 8.Ziffer 8Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
    9. 9.Ziffer 9Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß § 33 UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 12, UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).

Stand vor dem 31.05.2020

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.05.2020
  1. (1)Absatz eins,Der Leistungsbericht gemäß § 3 ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Abs. 2 darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Abs. 2 Z 1 in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.Der Leistungsbericht gemäß Paragraph 3, ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Absatz 2, darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Absatz 2, Ziffer eins, in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.
  2. (2)Absatz 2,Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Z 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Ziffer 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:
    1. 1.Ziffer einsKurzfassung:Kurzdarstellung der Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen, Technologie- und Wissenstransfer sowie Bauten.
    2. 2.Ziffer 2Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
      1. a)Litera aDarstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems, auch hinsichtlich exzellenter Leistungen und Stärken in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      2. b)Litera bErfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Schwerpunkte;
      3. c)Litera cMaßnahmen und Erfolge in Potentialbereichen;
      4. d)Litera d(Groß-)Forschungsinfrastruktur, vor allem wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities;
      5. e)Litera eAktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      6. f)Litera fOutput der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste wie z. B. wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen;
    3. 3.Ziffer 3Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
      1. a)Litera aEntwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl;
      2. b)Litera bGestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase;
      3. c)Litera cStudien mit Zulassungsverfahren;
      4. d)Litera dMaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien;
      5. e)Litera eMaßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und –abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen;
      6. f)Litera fMaßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten;
      7. g)Litera gMaßnahmen zur Attraktivierung des Studien- und Lehrangebots, insbesondere Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte einschließlich unterstützender Lerntechnologien (blended learning);
      8. h)Litera hSicherstellung des Stellenwerts von Leistungen und Aktivitäten im Bereich der Lehre;
      9. i)Litera iPositionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden;
      10. j)Litera jMaßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
    4. 4.Ziffer 4Gesellschaftliche Zielsetzungen, insbesondere:Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.
    5. 5.Ziffer 5Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, Erläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin, organisationale Anbindung dieses Aufgabenbereichs, Angebote zur Arbeitszeitflexibilität, insbesondere für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz sowie Eltern- und Pflegeteilzeit, Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen für das obere und mittlere Management, Umsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung, Betreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden; Exzellenzförderung unter Berücksichtigung von Horizon 2020 Programmen (z. B. ERC oder Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen).
    6. 6.Ziffer 6Effizienz und Qualitätssicherung, insbesondere:Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierungen sowie Einsatz von Managementinstrumenten, Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat, Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
    7. 7.Ziffer 7Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:Umsetzung der Strategie und Zielsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, europäische Mobilitätsprogramme gemeinsame Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-/Kunsteinrichtungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden, Darstellung von Maßnahmen zur Förderung internationaler Kooperationen, Kooperationen in Lehre und Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Unternehmen.
    8. 8.Ziffer 8Internationalität und Mobilität:Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Studierendenmobilität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Mobilität des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sowie des allgemeinen Personals, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs- und Lehraufenthalte, insbesondere auch hinsichtlich des Umsetzungsstands bei der Implementierung der Mobilitätsfenster.
    9. 9.Ziffer 9Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
    10. 10.Ziffer 10Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß § 33 UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 12, UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).
  3. (2)Absatz 2,Im Leistungsbericht (§ 3) sind die Bereiche gemäß Abs. 3 narrativ darzustellen. Dieser Darstellung ist eine Kurzfassung, die die Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen und Technologie- und Wissenstransfer beinhaltet, voranzustellen.Im Leistungsbericht (Paragraph 3,) sind die Bereiche gemäß Absatz 3, narrativ darzustellen. Dieser Darstellung ist eine Kurzfassung, die die Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen und Technologie- und Wissenstransfer beinhaltet, voranzustellen.
  4. (3)Absatz 3,Die Bereiche gemäß Z 1 bis 9 haben mit Ausnahme der Z 8 jedenfalls die den jeweiligen Bereichen zugeordneten Themen zu umfassen:Die Bereiche gemäß Ziffer eins bis 9 haben mit Ausnahme der Ziffer 8, jedenfalls die den jeweiligen Bereichen zugeordneten Themen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsForschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
      1. a)Litera aAktivitäten zu Schwerpunkten und Erfolge in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere Darstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems sowie exzellenter Leistungen und Erfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Forschungs-/Kunstschwerpunkte; gesetzte Maßnahmen im Bereich inter- und transdisziplinärer Schwerpunkte; Berücksichtigung der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Schwerpunkte,
      2. b)Litera bAktivitäten in Potenzialbereichen, insbesondere Maßnahmen und Erfolge in Potenzialbereichen,
      3. c)Litera cForschungsinfrastruktur, insbesondere (Groß-)Forschungsinfrastruktur, einschließlich wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities,
      4. d)Litera dForschungsservice, insbesondere Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste und
      5. e)Litera eOutput der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen.
    2. 2.Ziffer 2Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
      1. a)Litera aStudienangebot, insbesondere:
        1. aa)Sub-Litera, a, aEntwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl sowie
        2. bb)Sub-Litera, b, bMaßnahmen zur Attraktivierung des Studienangebots, insbesondere curriculare Weiterentwicklungen, und des Lehrangebots, einschließlich Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte, sowie inter-, transdisziplinärer und universitätsübergreifender Lehrangebote und unterstützender Lerntechnologien (blended learning).
      2. b)Litera bZulassung zum Studium und Studienbeginn, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aStudien mit Zulassungsverfahren sowie
        2. bb)Sub-Litera, b, bGestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
      3. c)Litera cOrganisation und Gestaltung von Studium und Lehre, insbesondere:
        1. aa)Sub-Litera, a, aQualitätssichernde Maßnahmen in der Lehre gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. c Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV, BGBl. II Nr. 202/2018,Qualitätssichernde Maßnahmen in der Lehre gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2018,,
        2. bb)Sub-Litera, b, bPositionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums,
        3. cc)Sub-Litera, c, cMaßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und –abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen sowie
        4. dd)Sub-Litera, d, dMaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien.
      4. d)Litera dStudienabschluss und Berufseinstieg, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie Absolventinnen- und Absolventen-Tracking und
      5. e)Litera eWeiterbildung, insbesondere Maßnahmen zur wissenschaftlichen/künstlerischen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
    3. 3.Ziffer 3Gesellschaftliche Verantwortung und Gleichstellung:
      1. a)Litera aDritte Mission, insbesondere Verankerung relevanter Themen, durchgeführter Projekte und besonderer Erfolge zu Responsible Science, Citizen Science, der Agenda 2030/Sustainable Development Goals (SDGs),
      2. b)Litera bIntensivierung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Universität, Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere die Umsetzung des Konzepts der unternehmerischen Universität (Entrepreneurial University) im Profil der Universität und Entrepreneurship in der Lehre,
      3. c)Litera cSoziale Dimension in der Hochschulbildung und Diversitätsmanagement, insbesondere Umsetzungsstand der Entwicklung und Implementierung von institutionellen Strategien und maßgeblichen Maßnahmen,
      4. d)Litera dGleichstellung, insbesondere Geschlecht/Gender in Forschungs- und Lehrinhalten und ausgeglichene Geschlechterverhältnisse mit Fokus auf Maßnahmen zum Abbau horizontaler und vertikaler Geschlechtersegregation und
      5. e)Litera eVereinbarkeit, insbesondere Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte in Strukturen, Prozessen und Policies sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit für alle Universitätsangehörigen (Studium und/oder Beruf mit Betreuungspflichten bzw. Studium mit Beruf).
    4. 4.Ziffer 4Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:
      1. a)Litera aPersonalentwicklung, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aDarstellung der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, sowie Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen,
        2. bb)Sub-Litera, b, bErläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, sowie Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin sowie
        3. cc)Sub-Litera, c, cMaßnahmen zur Sicherstellung und Förderung didaktischer Kompetenzen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals.
      2. b)Litera bNachwuchsförderung, insbesondere
        1. aa)Sub-Litera, a, aBetreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden,
        2. bb)Sub-Litera, b, bUmsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung sowie
        3. cc)Sub-Litera, c, cExzellenzförderung unter Berücksichtigung relevanter Programmlinien der EU-Forschungsrahmenprogramme.
    5. 5.Ziffer 5Qualitätssicherung, insbesondere Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat; Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie
      Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
      Qualitätssicherung, insbesondere Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat; Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie , Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
    6. 6.Ziffer 6Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:
      1. a)Litera anationale Kooperationen, insbesondere Strategieumsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme und universitäts- und fachübergreifender Aktivitäten/Netzwerke sowie der wissenschaftlichen und forschenden Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und
      2. b)Litera binternationale Kooperationen, insbesondere Strategieumsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden.
    7. 7.Ziffer 7Internationalität und Mobilität:
      1. a)Litera aInternationalität, insbesondere der Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität und
      2. b)Litera bMobilität, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Studierenden einschließlich Mobilitätsfenster, des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals und des allgemeinen Personals im Kontext der gemeinsamen Ziele und Empfehlungen zu qualitätsvoller, transnationaler Mobilität und Internationalisierung der Lehre sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs-, Lehr- und Lernaufenthalte.
    8. 8.Ziffer 8Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
    9. 9.Ziffer 9Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß § 33 UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 12, UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).

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