§ 51 WTBG 2017 Gesellschaften

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gesellschaft, die Wirtschaftstreuhandberufe und damit vereinbare Tätigkeiten auszuüben beabsichtigt, sind:

  1. 1.Ziffer einsdas Vorliegen einer Gesellschaftsform gemäß § 54,das Vorliegen einer Gesellschaftsform gemäß Paragraph 54,,
  2. 2.Ziffer 2ein schriftlich abgeschlossener Gesellschaftsvertrag,
  3. 3.Ziffer 3eine Firma gemäß § 55,eine Firma gemäß Paragraph 55,,
  4. 4.Ziffer 4Gesellschafter oder Aktionäre gemäß § 56,Gesellschafter oder Aktionäre gemäß Paragraph 56,,
  5. 5.Ziffer 5ein allfälliger Aufsichtsrat gemäß § 58,ein allfälliger Aufsichtsrat gemäß Paragraph 58,,
  6. 6.Ziffer 6eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 11,eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß Paragraph 11,,
  7. 7.Ziffer 7geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gemäß § 10,geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gemäß Paragraph 10,,
  8. 8.Ziffer 8eine Geschäftsführung und Vertretung nach außen gemäß § 52 undeine Geschäftsführung und Vertretung nach außen gemäß Paragraph 52, und
  9. 9.Ziffer 9eine Aufteilung der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte gemäß § 53.eine Aufteilung der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte gemäß Paragraph 53,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gesellschaft, die Wirtschaftstreuhandberufe und damit vereinbare Tätigkeiten auszuüben beabsichtigt, sind:

  1. 1.Ziffer einsdas Vorliegen einer Gesellschaftsform gemäß § 54,das Vorliegen einer Gesellschaftsform gemäß Paragraph 54,,
  2. 2.Ziffer 2ein schriftlich abgeschlossener Gesellschaftsvertrag,
  3. 3.Ziffer 3eine Firma gemäß § 55,eine Firma gemäß Paragraph 55,,
  4. 4.Ziffer 4Gesellschafter oder Aktionäre gemäß § 56,Gesellschafter oder Aktionäre gemäß Paragraph 56,,
  5. 5.Ziffer 5ein allfälliger Aufsichtsrat gemäß § 58,ein allfälliger Aufsichtsrat gemäß Paragraph 58,,
  6. 6.Ziffer 6eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 11,eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß Paragraph 11,,
  7. 7.Ziffer 7geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gemäß § 10,geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gemäß Paragraph 10,,
  8. 8.Ziffer 8eine Geschäftsführung und Vertretung nach außen gemäß § 52 undeine Geschäftsführung und Vertretung nach außen gemäß Paragraph 52, und
  9. 9.Ziffer 9eine Aufteilung der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte gemäß § 53.eine Aufteilung der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte gemäß Paragraph 53,

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