§ 57 SVSG

Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2024 in Kraft:Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2024, in Kraft:
    1. 1.Ziffer einsmit dem der Kundmachung folgenden Tag die §§ 25 samt Überschrift, 26 Abs. 3, 27 Abs. 3, 41 Abs. 3 und 42 Abs. 2;mit dem der Kundmachung folgenden Tag die Paragraphen 25, samt Überschrift, 26 Absatz 3, 27, Absatz 3, 41, Absatz 3 und 42 Absatz 2,;
    2. 2.Ziffer 2rückwirkend mit 14. Oktober 2023 § 24 Abs. 2a;rückwirkend mit 14. Oktober 2023 Paragraph 24, Absatz 2 a,;
    3. 3.Ziffer 3rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die §§ 35 und 53 Abs. 10 sowie die Überschriften zu § 3 und zu Abschnitt II des Dritten Teiles.rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die Paragraphen 35 und 53 Absatz 10, sowie die Überschriften zu Paragraph 3 und zu Abschnitt römisch zwei des Dritten Teiles.
  2. (2)Absatz 2,§ 34 Abs. 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.Paragraph 34, Absatz 5, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2024 in Kraft:Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2024, in Kraft:
    1. 1.Ziffer einsmit dem der Kundmachung folgenden Tag die §§ 25 samt Überschrift, 26 Abs. 3, 27 Abs. 3, 41 Abs. 3 und 42 Abs. 2;mit dem der Kundmachung folgenden Tag die Paragraphen 25, samt Überschrift, 26 Absatz 3, 27, Absatz 3, 41, Absatz 3 und 42 Absatz 2,;
    2. 2.Ziffer 2rückwirkend mit 14. Oktober 2023 § 24 Abs. 2a;rückwirkend mit 14. Oktober 2023 Paragraph 24, Absatz 2 a,;
    3. 3.Ziffer 3rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die §§ 35 und 53 Abs. 10 sowie die Überschriften zu § 3 und zu Abschnitt II des Dritten Teiles.rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die Paragraphen 35 und 53 Absatz 10, sowie die Überschriften zu Paragraph 3 und zu Abschnitt römisch zwei des Dritten Teiles.
  2. (2)Absatz 2,§ 34 Abs. 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.Paragraph 34, Absatz 5, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten