§ 116 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2 und 3, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und § 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2 und 3, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und § 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz 3 und 4, Paragraph 6, Absatz eins,, 3 und 4, Paragraph 7, Absatz 2,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins,, 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 3 und 4, Paragraph 11, Absatz eins und 2, Paragraph 13, Absatz eins,, Paragraph 16, Absatz 2 und 3, Paragraph 17, Absatz 2 und Paragraph 18,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und unter Entfall des bisherigen § 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Großgöttfritz, Rastenfeld, Schweiggers, Waldhausen und Zwettl-Niederösterreich treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und unter Entfall des bisherigen Paragraph 18,) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Großgöttfritz, Rastenfeld, Schweiggers, Waldhausen und Zwettl-Niederösterreich treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2025
(1) Die von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2 und 3, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und § 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2 und 3, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und § 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz 3 und 4, Paragraph 6, Absatz eins,, 3 und 4, Paragraph 7, Absatz 2,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins,, 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 3 und 4, Paragraph 11, Absatz eins und 2, Paragraph 13, Absatz eins,, Paragraph 16, Absatz 2 und 3, Paragraph 17, Absatz 2 und Paragraph 18,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und unter Entfall des bisherigen § 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Großgöttfritz, Rastenfeld, Schweiggers, Waldhausen und Zwettl-Niederösterreich treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und unter Entfall des bisherigen Paragraph 18,) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Großgöttfritz, Rastenfeld, Schweiggers, Waldhausen und Zwettl-Niederösterreich treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten