Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012 (Bgld. PSMG 2012) Fundstelle

Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2012 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 19.06.2012

§ 1

Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Berufliche Verwenderin oder beruflicher Verwender und sachkundige Personen

§ 4

Verwendung

§ 5

Ausbildungsbescheinigung

§ 6

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

§ 7

Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 8

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 9

Information und Sensibilisierung

§ 10

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 11

Übertragung von Überwachungsaufgaben und Überwachung

§ 12

Maßnahmen

§ 13

Verfall

§ 14

Verwendungsbeschränkungen

§ 15

Aktionsplan

§ 16

Berichtspflichten

§ 17

Verweise

§ 18

Strafbestimmungen

§ 19

Umsetzungshinweise

§ 20

Übergangsbestimmungen

§ 21

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2012 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 19.06.2012

§ 1

Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Berufliche Verwenderin oder beruflicher Verwender und sachkundige Personen

§ 4

Verwendung

§ 5

Ausbildungsbescheinigung

§ 6

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

§ 7

Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 8

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

§ 9

Information und Sensibilisierung

§ 10

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 11

Übertragung von Überwachungsaufgaben und Überwachung

§ 12

Maßnahmen

§ 13

Verfall

§ 14

Verwendungsbeschränkungen

§ 15

Aktionsplan

§ 16

Berichtspflichten

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